Bundesrat: Gesetzentwurf gegen Werbeanrufe
Außerdem wird die von Verbraucherschützern schon lange geforderte Klausel eingeführt, dass am Telefon abgeschlossene Verträge binnen zwei Wochen schriftlich bestätigt werden müssen. Dies wird es den Kunden ermöglichen, ihre Bestellung im Nachhinein noch einmal zu überdenken und zu prüfen, ob ihnen am Telefon auch wirklich das versprochen wurde, was sie letztlich erhalten.
Die bisherigen Regelungen haben bei der Verhinderung von Werbeanrufen nur bedingt Wirkung gezeigt. Verbraucherschützer hatten auch kritisiert, dass die drohenden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nicht abschreckend genug seien. Deshalb sieht der vom Bundesrat verabschiedete Entwurf nun Strafen von bis zu 250.000 Euro vor.
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Christian Kahle
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