Berlin: Datenschützer kritisiert Handy-Überwachung

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, hat seinen Bericht über die Stichprobenprüfung hinsichtlich der Funkzellenabfragen der Strafverfolgungsbehörden zwischen 2009 und 2011 vorgelegt. Darin ist von gravierenden Mängeln die Rede.
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Häufig wurde beispielsweise gar nicht oder nicht ausreichend geprüft, ob eine Funkzellenabfrage im konkreten Fall überhaupt verhältnismäßig war, also der Erforschung einer Straftat von erheblicher Bedeutung diente, und die Ermittlungen auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert gewesen wären.

Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten wurden nicht beachtet, kritisierte Dix. Die Strafverfolgungsbehörden wurden von dem Datenschutzbeauftragten aufgefordert, künftig durch Dienstanweisungen für mängelfreie Verfahren zu sorgen und die Rechte der Betroffenen in den zurückliegenden Verfahren - soweit erforderlich und noch nicht erfolgt - unverzüglich umzusetzen.

Auch sollte sich das Land Berlin für Änderungen der bundesgesetzlichen Regelungen einsetzen: Die Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) zur Durchführung von Funkzellenabfragen und zum Umgang mit den dabei erhobenen personenbezogenen Daten seien zu konkretisieren. Darüber hinaus sollten Berichtspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Parlamenten und den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden.

"Aufgrund der Eingriffstiefe und Streubreite von Funkzellenabfragen sind Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden aufgefordert, den Einsatz solcher Maßnahmen deutlich zu begrenzen. Funkzellenabfragen dürfen nicht länger Routinemaßnahmen sein", sagte Dix.

Die StPO räumt den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit ein, zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Telekommunikationsanbietern Auskunft über Verbindungsdaten aller Mobilfunktelefonate zu verlangen, die in einem bestimmten Zeitraum in einem räumlich abgegrenzten Gebiet geführt worden sind. Die Eingriffe sind laut Dix besonders schwerwiegend, da eine große Anzahl unbeteiligter Personen ohne ihre Kenntnis davon betroffen ist. In Berlin wurden beispielsweise Millionen von Datensätzen erhoben, ohne, dass es konkrete Hinweise auf Ermittlungserfolge gibt.
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