Berlin: Datenschützer kritisiert Handy-Überwachung
Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten wurden nicht beachtet, kritisierte Dix. Die Strafverfolgungsbehörden wurden von dem Datenschutzbeauftragten aufgefordert, künftig durch Dienstanweisungen für mängelfreie Verfahren zu sorgen und die Rechte der Betroffenen in den zurückliegenden Verfahren - soweit erforderlich und noch nicht erfolgt - unverzüglich umzusetzen.
Auch sollte sich das Land Berlin für Änderungen der bundesgesetzlichen Regelungen einsetzen: Die Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) zur Durchführung von Funkzellenabfragen und zum Umgang mit den dabei erhobenen personenbezogenen Daten seien zu konkretisieren. Darüber hinaus sollten Berichtspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Parlamenten und den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden.
"Aufgrund der Eingriffstiefe und Streubreite von Funkzellenabfragen sind Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden aufgefordert, den Einsatz solcher Maßnahmen deutlich zu begrenzen. Funkzellenabfragen dürfen nicht länger Routinemaßnahmen sein", sagte Dix.
Die StPO räumt den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit ein, zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Telekommunikationsanbietern Auskunft über Verbindungsdaten aller Mobilfunktelefonate zu verlangen, die in einem bestimmten Zeitraum in einem räumlich abgegrenzten Gebiet geführt worden sind. Die Eingriffe sind laut Dix besonders schwerwiegend, da eine große Anzahl unbeteiligter Personen ohne ihre Kenntnis davon betroffen ist. In Berlin wurden beispielsweise Millionen von Datensätzen erhoben, ohne, dass es konkrete Hinweise auf Ermittlungserfolge gibt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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