Wikileaks-Gründer wird vorerst nicht ausgeliefert
Am heutigen Montag ist die Entscheidung in London darüber gefallen, ob der Fall des Gründers der Whistleblowing-Plattform Wikileaks dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens vorgelegt werden darf.
Den Bekanntmachungen der Richter stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen von genereller öffentlicher Bedeutung. Assange hat ab sofort die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen der letzten möglichen Instanz in Großbritannien den Fall schriftlich vorzulegen, schreibt der britische 'Telegraph'.
Sollte sich der Supreme Court nicht dazu entscheiden, sich dem Fall anzunehmen, so kann Assange nur noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.
Bis auf Weiteres wird der 40-Jährige also nicht nach Schweden ausgeliefert. Die dort erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen weist er nach wie vor zurück und spricht von einer politisch motivierten Verleumdungskampagne.
Mitte November wurde bekannt, dass Julian Assange kurz vor dem Ablauf einer aufgestellten 14-Tage-Frist Berufung gegen eine kurz vorher getroffene Gerichtsentscheidung einlegen möchte.
Sollte sich der Supreme Court nicht dazu entscheiden, sich dem Fall anzunehmen, so kann Assange nur noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.
Bis auf Weiteres wird der 40-Jährige also nicht nach Schweden ausgeliefert. Die dort erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen weist er nach wie vor zurück und spricht von einer politisch motivierten Verleumdungskampagne.
Mitte November wurde bekannt, dass Julian Assange kurz vor dem Ablauf einer aufgestellten 14-Tage-Frist Berufung gegen eine kurz vorher getroffene Gerichtsentscheidung einlegen möchte.
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