Bundestag.de verstößt gegen Datenschutz-Richtlinie
Auf der Homepage des Deutschen Bundestages wird ein Tracking-Dienst eingesetzt, der offensichtlich gegen geltende Datenschutzrichtlinien verstößt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat deswegen eine Prüfung eingeleitet, berichtete das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (heutige Ausgabe).
Der Tracking-Dienst werde genutzt, um Rückschlüsse auf das Surfverhalten der User zu ziehen. Eingesetzt wird die Software nicht nur auf Bundestag.de, sondern auch beim Kinderportal des Bundestags, Kuppelkucker.de. In beiden Fällen fehlt in den Datenschutzhinweisen ein entsprechender Vermerk.
"Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig", erklärte Hubertus Gersdorf, sachverständiges Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft. Die Bundestagsverwaltung erklärte hingegen, ihr lägen "keine Anhaltspunkte" dafür vor, dass die derzeit eingesetzte Technik nicht "den gesetzlichen Bestimmungen" entspreche.
Die eingesetzte Tracking-Software stammt von dem Monitoring-Unternehmen WebTrends. Das Statistik-Tool wird allerdings komplett auf den Servern des Bundestages betrieben. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, wie sie beispielsweise bei dem verbreiteten und von Datenschützern als recht kritisch angesehenen Google Analytics stattfindet, gibt es also offenbar nicht.
Google Analytics geriet vor allem in die Kritik, weil nicht nur Daten über das Nutzungsverhalten an Server in den USA übertragen wurden, sondern dies auch in Verbindung mit IP-Adressen geschah. Nach längeren Verhandlungen mit Datenschützern erklärte sich Google vor einigen Wochen bereit, Änderungen an dem Dienst vorzunehmen und zu gewährleisten, dass dieser im Rahmen der bundesdeutschen Gesetzgebung genutzt werden kann.
"Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig", erklärte Hubertus Gersdorf, sachverständiges Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft. Die Bundestagsverwaltung erklärte hingegen, ihr lägen "keine Anhaltspunkte" dafür vor, dass die derzeit eingesetzte Technik nicht "den gesetzlichen Bestimmungen" entspreche.
Die eingesetzte Tracking-Software stammt von dem Monitoring-Unternehmen WebTrends. Das Statistik-Tool wird allerdings komplett auf den Servern des Bundestages betrieben. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, wie sie beispielsweise bei dem verbreiteten und von Datenschützern als recht kritisch angesehenen Google Analytics stattfindet, gibt es also offenbar nicht.
Google Analytics geriet vor allem in die Kritik, weil nicht nur Daten über das Nutzungsverhalten an Server in den USA übertragen wurden, sondern dies auch in Verbindung mit IP-Adressen geschah. Nach längeren Verhandlungen mit Datenschützern erklärte sich Google vor einigen Wochen bereit, Änderungen an dem Dienst vorzunehmen und zu gewährleisten, dass dieser im Rahmen der bundesdeutschen Gesetzgebung genutzt werden kann.
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Christian Kahle
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