Online-Adventskalender sammeln Daten der User

Verbraucherschützer haben darauf hingewiesen, dass die Nutzung von virtuellen Adventskalendern auf Webseiten verschiedener Unternehmen mit Vorsicht zu genießen ist. Firmen würden die weihnachtlichen Überraschungen nutzen, um insbesondere von Kindern Daten abzugreifen.
Hinter den Türchen verbergen sich nämlich oft keine guten Rat­schläge oder Süßigkeiten, sondern Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen wie CDs, iPods, Kleinkinderspielzeugen, Modellautos und PC-Spielen angelockt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 14 Internet-Advents­kalender für Kinder unter die Lupe genommen und festgestellt, dass fast ausnahmslos mehr Daten preisgegeben werden müssen, als notwendig.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW reicht es für eine Gewinnbenachrichtigung völlig aus, nach der E-Mail-Adresse und gegebenenfalls einem Kennwort beziehungsweise dem Namen zu fragen. Doch häufig, so das Ergebnis der Stichprobe, nutzen Firmen die Unerfahrenheit und Klickfreude von Kindern aus, um an weitere personenbezogene Daten zu gelangen.

So müssen Kinder gleich bei 11 der 14 Kandidaten den Vor- und Zunamen sowie ihre Anschrift eintragen. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Lediglich bei drei Kalendern (pombaer.de, lizzy.net und wendy.de) genügen E-Mail-Adresse und Passwort.

Sechs Unternehmen (billa.at, bruder.de, jetfriends.com, simbatoys.de, RTL2.de, und bravo.de) fragen darüber hinaus nach Geburtsdatum oder Alter, bei zwei weiteren ist die Angabe des Alters freiwillig. Ein Drittel der Anbieter will sogar die Telefon­nummer wissen. Fünf Veranstalter laden dazu ein, einen Newsletter zu abonnieren, über den später weitere Kaufangebote zu erwarten sind.

Auch bei Hinweisen zum Datenschutz patzen die Adventskalender aus Sicht der Verbraucherschützer. Eine Information darüber, was mit ihren Daten geschieht, können die jungen Besucher häufig nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand finden. So fehlt bei geolino.de jeglicher Hinweis auf den Umgang mit den Daten, bei der Hälfte der Anbieter ist das Auffinden dieser Informationen alles andere als ein Kinderspiel: Entweder sind die Nutzungsbedingungen für Jungen und Mädchen kaum verständlich oder aber innerhalb mehrseitiger Teilnahme- oder Nut­zungsbedingungen versteckt.

Teilweise sind die Datenschutzbestimmungen nicht direkt an Ort und Stelle verlinkt, sondern müssen außerhalb des Advents­kalenders auf der Webseite selbst gesucht werden. Immerhin bei der Hälfte der Adventskalender können die Kinder leicht verständlich lesen, dass die Firma die Angaben nur für dieses eine Gewinnspiel verwendet.

Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: Die meisten Kinderadventskalender ermuntern die Teilnehmer zu einer Weitergabe ihrer Daten. Auf diese Weise werden die jungen Nutzer verführt, möglichst viel von sich preiszugeben. Eltern, die Wert darauf legen, dass Kinder einen sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten lernen, sollten ihren Sprösslingen vor einer Teilnahme über die Schulter schauen, so der Ratschlag.
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