Facebook beschäftigt wohl das Verfassungsgericht
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat vor der Benutzung des sozialen Netzwerkes Facebook gewarnt. Das Surfen auf diesen Seiten sei "eine risikogeneigte Tätigkeit", sagte Voßkuhle in einem Interview gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe).
"Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden", erklärte er. Voßkuhle beklagte auch die "Gefahr einer Schieflage" zwischen der Macht des Unternehmens, dessen Server außerhalb von Deutschland stehen, und der auf 16 Bundesländer zersplitterten Kontrolle der Datenschützer.
Er deutete an, dass das Bundesverfassungsgericht gezwungen sein könnte zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt. "Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen", so der Verfassungsrichter.
Facebook steht schon länger bei Datenschützern in der Kritik. Neben den grundlegenden Problemen, die das Hinterlassen von persönlichen Informationen in einem sozialen Netzwerk mit sich bringt, geht es hier vor allem darum, dass die Betreiber neue Funktionen, die datenschutzrechtlich relevant sind, bisher stets standardmäßig für alle Nutzer einschalteten. User, die bestimmte Informationen nicht von sich aus herausgeben wollen, müssen diese dann erst einmal abstellen.
Aber auch die so genannten Social-Plugins, die Facebook-Funktionen in externe Webseiten einbetten, sind Datenschützern ein Dorn im Auge. Schließlich können mit ihnen auch Informationen über das Nutzungsverhalten von Usern gesammelt werden, wenn sie nicht auf der Plattform aktiv sind. Datenabfragen bei dem Unternehmen zeigten auch, dass selbst gelöschte Beiträge weiterhin in der Datenbank erhalten bleiben und nur die Markierung erhalten, dass sie nicht mehr angezeigt werden.
Er deutete an, dass das Bundesverfassungsgericht gezwungen sein könnte zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt. "Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen", so der Verfassungsrichter.
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Christian Kahle
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