Julian Assange: Berufungsverfahren hat begonnen
Die zuständigen Richter sollen in London nun eine Entscheidung über die möglicherweise bevorstehende Auslieferung des Wikileaks-Gründers Assange nach Schweden treffen. Grundsätzlich sind im Hinblick auf die Dauer der Verhandlung zwei Tage vorgesehen. Für diese Verhandlung hat der Gründer von Wikileaks zwei neue Anwälte engagiert. Hierbei handelt es sich um die Strafverteidigerin Gareth Peirce und den auf europäische Menschenrechtsgesetze spezialisierten Ben Emmerson.
Am ersten Verhandlungstag gingen die Anwälte von Assange unter anderem auf den von der Staatsanwaltschaft in Stockholm erhobenen Haftbefehl ein. Angeblich sei darin keine konkrete Beschreibung der Taten enthalten.
Abgesehen davon sind die Anwälte der Meinung, dass der Haftbefehl nicht gültig sei. Immerhin suche die Staatsanwaltschaft in Stockholm den Wikileaks-Gründer nicht aus Gründen der Strafverfolgung, sondern um ihm einige Fragen zu stellen. Wenn eine Befragung als Vorbereitung für eine Anklage dient, so dürfe ein europäischer Haftbefehl unter solchen Bedingungen jedoch nicht ausgesprochen werden, heißt es. Zudem könne eine Befragung auch telefonisch abgewickelt werden.
Laut einem Bericht des britischen 'Guardian' ist mit der Urteilsverkündung möglicherweise erst in mehreren Wochen zu rechnen.
Ende Februar wurde entschieden, dass Julian Assange von den britischen Behörden nach Schweden ausgeliefert werden darf. Zu diesem Entschluss kam damals ein Gericht in London. Der Wikileaks-Gründer hat sich daraufhin entschlossen, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Gesucht wird Assange von den in Schweden zuständigen Behörden wegen angeblichen Sexualdelikten an zwei Frauen. In der Vergangenheit beteuerte der Gründer von Wikileaks stets, dass der Kontakt zu den beiden Frauen auf freiwilliger Basis war.
Am ersten Verhandlungstag gingen die Anwälte von Assange unter anderem auf den von der Staatsanwaltschaft in Stockholm erhobenen Haftbefehl ein. Angeblich sei darin keine konkrete Beschreibung der Taten enthalten.
Abgesehen davon sind die Anwälte der Meinung, dass der Haftbefehl nicht gültig sei. Immerhin suche die Staatsanwaltschaft in Stockholm den Wikileaks-Gründer nicht aus Gründen der Strafverfolgung, sondern um ihm einige Fragen zu stellen. Wenn eine Befragung als Vorbereitung für eine Anklage dient, so dürfe ein europäischer Haftbefehl unter solchen Bedingungen jedoch nicht ausgesprochen werden, heißt es. Zudem könne eine Befragung auch telefonisch abgewickelt werden.
Laut einem Bericht des britischen 'Guardian' ist mit der Urteilsverkündung möglicherweise erst in mehreren Wochen zu rechnen.
Ende Februar wurde entschieden, dass Julian Assange von den britischen Behörden nach Schweden ausgeliefert werden darf. Zu diesem Entschluss kam damals ein Gericht in London. Der Wikileaks-Gründer hat sich daraufhin entschlossen, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
Gesucht wird Assange von den in Schweden zuständigen Behörden wegen angeblichen Sexualdelikten an zwei Frauen. In der Vergangenheit beteuerte der Gründer von Wikileaks stets, dass der Kontakt zu den beiden Frauen auf freiwilliger Basis war.
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