Aufhebung des Netzsperren-Gesetzes ist angestoßen

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll. Das Kabinett stellte klar, dass im Umgang mit kinderpornografischen Inhalten nach dem Prinzip "Löschen statt Sperren" vorgegangen werden soll, wie es Kritiker von Anfang an forderten. Das Zugangserschwerungsgesetz wurde im Jahr 2009 von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht. Es sah vor, mittels einer DNS-Sperre Stoppschild-Seiten anzuzeigen, wenn ein Nutzer versucht, auf entsprechende Inhalte zuzugreifen. Experten hatten aber immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Methode unwirksam und leicht zu umgehen ist.

"Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts über die Aufhebung des Internetsperren-Gesetzes der schwarz-roten Vorgängerregierung macht die Bundesregierung einen weiteren großen Schritt im Kampf gegen die Kinderpornographie. Die FDP-Bundestagsfraktion freut sich über den Gesetzentwurf, der endlich Schluss mit den untauglichen Internetsperren macht" erklärte Christian Ahrendt, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Umfassende Löschstrategien seien das zielführende Mittel, um Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet und deren Verbreitung wirksam zu bekämpfen. Dank der mittlerweile guten Infrastruktur für das Löschen konnten Erfolge erzielt werden, so Ahrendt.

Im Gegenzug gab die FDP aber ihre Zustimmung zur Einrichtung einer zentralen Visa-Warndatei. Hier sollen Personen vermerkt werden, die bestimmte Straftaten wie Schwarzarbeit oder Menschenhandel begangen haben. Wegen der nicht klar umrissenen Kriterien ist diese Datenbank aber umstritten. Netzsperren, Bka, Stoppschild Netzsperren, Bka, Stoppschild Bundeskriminalamt
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