FoeBuD: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Das fragliche Gesetz wurde im vergangenen Jahr unter Protesten zahlreicher Bürgerrechtler und Netzaktivisten verabschiedet. Am 23. Februar dieses Jahres trat es offiziell in Kraft, allerdings wurde das vorgesehene Anlegen von Sperrlisten für kinderpornographische Inhalte per Beschluss erst einmal ausgesetzt.
Der FoeBuD hält das Gesetz allerdings generell für verfassungswidrig und will es komplett zu Fall bringen. Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde läuft jeweils ein Jahr nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes ab. Deshalb will die Organisation nun Mitte Februar 2011 vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Wie der FoeBuD mitteilte, habe man die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Diese soll sich vor allem gegen die Einrichtung einer "landesweiten Zensurinfrastruktur im Internet" richten, hieß es.
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