UK: Nacktscanner verletzen Kinderschutz-Gesetz
Die Kinderschutz-Organisation Action for Rights of Children hatte darauf hingeweisen, dass das bestehende Kinderschutzgesetz die Anfertigung "unanständiger Bilder" von Kindern untersagt. Dies könnte auch für Bilder des Scanners gelten, denn hier werden die gescannten Personen bis auf die Haut durchleuchtet.
Die angefertigten Bilder werden von einem Sicherheits-Mitarbeiter in einem anderen Raum überprüft und gemäß der Anordnung sofort gelöscht, wenn es keine Auffälligkeiten gibt. Gerade hier sehen Datenschützer aber ein Problem, wirklich sicherzustellen, dass die Aufnahmen in keinem Fall nach außen gelangen.
Dessen ist sich das britische Verkehrsministerium durchaus bewusst. Beim Testlauf eines Scan-Systems am Flughafen in Manchester, bei dem die Durchleuchtung freiwillig war, wurde die Überprüfung von Personen unter 18 Jahren von Anfang an in den Richtlinien untersagt.
Doch nicht nur bei Aufnahmen von Kindern, die bei einer ordentlichen Einführung solcher Systeme weiterhin von der Durchleuchtung ausgeschlossen werden könnten, sehen Datenschützer Probleme. Es müsse auch sichergestellt werden, dass auch auf keinen Fall Scan-Bilder von Prominenten an die Öffentlichkeit gelangen, hieß es.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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