Italien: Sperrung ausländischer Torrent-Sites richtig
In dem Fall wurde über die Rechtmäßigkeit einer früheren Entscheidung verhandelt, die eine Blockierung des Zugangs zu The Pirate Bay anordnete. Im August 2008 wurde dieses Urteil umgesetzt. Anschließend entschied ein Gericht in Bergamo allerdings, dass niemand das Recht habe eine ausländische Seite für die Internet-Nutzer zu sperren, auch wenn diese zu Urheberrechtsverletzungen beiträgt.
Der Oberste Gerichtshof hob letztere Entscheidung allerdings vor zwei Monaten wieder auf. Nun veröffentlichten die Richter eine detailliertere Stellungnahme. Demnach könnten Rechteinhaber sehr wohl von Providern die Sperrung einer Seite wie Pirate Bay verlangen.
Die Richter behandelten in ihrer Entscheidung vor allem die Frage der Zuständigkeit der italienischen Justiz für eine Seite in dieser Form. Zwar stünde der Server im Ausland, da aber Millionen Italiener auf das Angebot zugreifen, seien auch die Juristen in Italien gefordert, hieß es. Wenn es also keine anderen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Betreiber gebe - was bei einem Betrieb des Rechners in Italien oder einer italienischen Staatsbürgerschaft des Betreibers gegeben wäre - sei eine Sperrung der richtige Weg.
Weiterhin zogen die Richter eine klare Grenze zwischen einer Torrent-Site und einer Suchmaschine wie Google, die ebenfalls zum Finden von Torrent-Dateien genutzt werden kann. Generell würden Erstere aber hauptsächlich für den meist illegalen Austausch von Dateien eingesetzt, was sie klar von einer herkömmlichen Suchmaschine unterscheide, so das Urteil.
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