Vorratsdatenspeicherung: CCC zeigt Gutachten
Der Chaos Computer Club (CCC) hat sein Gutachten zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht angefordert.
Das Gutachten (PDF) macht deutlich, wie einfach allein schon durch die Analyse der Verbindungs- und Standortdaten von Mobiltelefonen tiefe Einblicke in die Privatleben aller Telefonbenutzer möglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein Ausblick in die Zukunft, in der durch genauere Ortung und dichtere Nutzungsprofile die Auswertung der Vorratsdaten ein praktisch vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben wird.
Schon heute sei durch das Angebot nützlicher und bequemer Dienste eine permanente mobile Kommunikation der Normalzustand für viele Anwender, hieß es in einer Stellungnahme des CCC. "Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird", sagte CCC-Sprecher Frank Rieger.
"Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben", so Rieger weiter. Viele deutsche Netzanbieter hätten die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in ihrem eigenen Netz bereits an Dienstleister ausgelagert - auch die Vorratsdatenspeicherung.
So biete beispielsweise Nokia Siemens Networks solche Dienstleistungen an. Dadurch entstünden technisch hochzentralisierte und nicht kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine aktive Rolle mehr spielen, führte der CCC aus.
Funktional unterscheide sich dieses Zentralsystem nur noch durch geringfügige Konfigurationsunterschiede von den in Diktaturen weltweit zur Kontrolle von Abweichlern verwendeten Installationen, beklagte die Organisation. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gibt es auch in Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption auf eine "uferlose, großvolumige Nutzung" hinweist, hieß es weiter. Diese Infrastruktur sei für vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre ausgelegt.
"Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, dass Telekommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der Lage sind, die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren", sagte Rieger.
"Sensible Daten werden in letzter Zeit unentwegt gestohlen, versehentlich veröffentlicht oder absichtlich mißbraucht. Solche Verluste und Missbräuche von Verbindungs- und Standortdaten sind nur durch ein einziges Mittel zu verhindern: Die Erhebung und Speicherung müssen gesetzlich verboten statt vorgeschrieben werden", forderte der CCC-Sprecher.
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