Vorratsdatenspeicherung jetzt ohne Freenet-Töchter

Datenschutz Mehrere Tochterunternehmen des Telekommunikationskonzerns Freenet haben sich erfolgreich gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung gewehrt. Laut Gericht dürfen sie nicht zur Erfassung der Daten gezwungen werden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, der erst jetzt öffentlich wurde. Dieser betrifft Firmen wie Mobilcom, Debitel, Talkline, Klarmobil und Callmobile, die unter dem Dach von Freenet angesiedelt sind und keine eigene Infrastruktur betreiben.

Die Verkehrsdaten der Nutzer würden bei diesen Unternehmen bisher gar nicht auflaufen, sondern bei den Netzbetreibern - T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2. Es sei unverhältnismäßig, die Firmen, welche nur die Telekommunikationsdienstleistungen der Infrastrukturinhaber weitervermarkten, zur Speicherung zu verpflichten.

Die Freenet-Töchter hätten im Grunde eine komplett neue Infrastruktur aufbauen müssen, ohne dafür eine Entschädigung zu erhalten. Dies ist nach Ansicht des Gerichtes sogar verfassungswidrig. Von dieser Pflicht sind sie nun durch das Urteil entbunden.
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