Netzsperren: Tauss zieht vor's Verfassungsgericht

Recht, Politik & EU Der Bundestagesabgeordnete Jörg Tauss will das Zustandekommen des sogenannten Zugangserschwerungsgesetzes vom Bundesverfassungsgericht (BVG) mittels eines Organstreitverfahrens überprüfen lassen. In dem Verfahren geht es allerdings noch nicht um den Inhalt des Gesetzes, das den Zugang zu Kinderpornographie auf Webseiten erschweren soll. Es wird statt dessen versucht, die Regelung wegen des nach Ansicht von Tauss unzulässigen Zustandekommens zu kippen.

Der Politiker kritisierte, dass das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens substanziell verändert und dann ohne eine neue 1. Lesung verabschiedet wurde. Das Schnellverfahren, in dem die Regelung faktisch durchgedrückt wurde, ist eher unüblich, wenn nicht gar verfassungswidrig.

Tauss war bis zur Beschlussfassung über das Gesetz selbst Mitglied der SPD-Fraktion. Aus Protest gegen die Zustimmung seiner Partei zu dem Entwurf, der nach Ansicht von Kritikern eine weitgehende Zensurinfrastruktur einführt, erklärte er seinen Austritt und wechselte zur Piratenpartei.
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