Obama-Regierung verteidigt NSA-Rasterfahndung
Die US-Regierung unter Barack Obama hat die Überwachungsmaßnahmen gegen die US-Bevölkerung, die von der vorherigen Administration unter George W. Bush auf den Weg gebracht wurden, verteidigt.
In einer umfassenden Stellungnahme an ein kalifornisches Bezirksgericht, wies das US-Justizministerium die Forderung nach einer demokratischen Kontrolle der Rasterfahndung durch den Geheimdienst NSA zurück. Die Offenlegung von Informationen würde eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen, hieß es.
Geklagt haben mehrere Kunden des Telekommunikationskonzerns AT&T mit Unterstützung durch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Sie bezeichnen die geheime Überwachung von Millionen US-Bürgern ohne jegliche unabhängige Kontrolle als "illegalen und verfassungswidrigen Eingriff in die Telekommunikation".
Es geht dabei um ein umfassendes Rasterfahndungsprogramm der NSA. Zwar ist offiziell nur wenig bekannt, dafür sickerten einige pikante Details durch. Demnach soll der Geheimdienst faktisch bei jedem Telekommunikationskonzern Überwachungssysteme installiert haben, die automatisiert Verbindungen überwachen.
Fallen bestimmte Muster auf, die auf eventuell auf einen getarnt in den USA lebenden Terroristen schließen lassen, wird die NSA informiert. Vorgeblich dient die ausschließlich der Suche nach so genannten Schläfern, die Anschläge planen könnten.
Die Regierung beruft sich in ihrer Stellungnahme auf ihr verfassungsmäßiges Recht, der staatlichen Geheimhaltung. Dieses werde mit der Klage angegriffen. Durch das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vom Kongress verabschiedete Gesetz "Patriot Act" seien die Maßnahmen außerdem gedeckt.
Die EFF regierte enttäuscht auf die Stellungnahme. "Präsident Obama hat den Amerikanern eine neue Ära der Transparenz, der Verantwortung und des Respekts vor den Bürgerrechten versprochen", so deren Anwalt Kevin Bankston. Die Weigerung, das Überwachungsprogramm der NSA durch Gerichte überprüfen zu lassen, sei wie ein Déjà-vu.
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