
"Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."
Mehrere Betroffene hatten im Internet nach kostenlosen Anwenungen wie OpenOffice.org, eMule oder Virenschutzprogrammen gesucht. Durch Suchmaschinen wurden sie dann auf Opendownload.de geleitet. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten und Laufzeit von zwei Jahren.
In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Als "besonders dreist" bezeichnen die Verbraucherschützer die Regelung, dass man bei der Anmeldung auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reiche das Setzen eines Häkchens aber nicht aus, um wirksam auf sein Widerrufsrecht zu verzichten.
Wer sich gegen die ungerechtfertigte Rechnung wehren will, kann einen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Diesen erhalten Betroffene online oder in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
2008-10-29T13:19:27+01:00Christian Kahle
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen