Verbraucherzentrale: Internet-Abzocke wird schärfer
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat darauf hingewiesen, dass die Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche gerichtliche Mahnbescheide gegen Internetnutzer erwirkt.
Mit diesen wird von Anwendern Geld für angeblich abgeschlossene Abo-Verträge für verschiedene Inhalte oder Online-Services verlangt. Bisher beschränkten sich solche Forderungen in der Regel auf einige Rechnungen. Wurden diese nicht beglichen, kehrte nach einiger Zeit meist Ruhe ein.
Verschickt werden die Mahnbescheide an Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Firma Online Content für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen. "Dies ist eine neue Qualität der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern“, sagte Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.
Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.
Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht. "Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist", rät Steinhöfel.
Zum Hintergrund: In den letzten Monaten haben zahlreiche Internetnutzer nach harmlosen Anmeldungen bei verschiedenen Internetseiten eine böse Überraschung erlebt. Dubiose Anbieter schickten kurze Zeit später Rechnungen und behaupteten, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen ist aber überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen.
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