Verbraucherschutz: Klagen über Kabel Deutschland
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet aktuell von wiederholten Beschwerden über fälschlich angenommene Aufträge beim Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland.
Telefonisch mache die Firma Kunden auf ein neues Serviceangebot aufmerksam. Auch wenn die Betroffenen kein Interesse an dem neuen Angebot haben oder lediglich um Zusendung von Informationsmaterial bitten, wird ihnen oftmals unaufgefordert eine Auftragsbestätigung über die Erweiterung des Kabelanschlussvertrages um einen so genannten "Kabelanschluss Service" geschickt.
Angerufen werden nach den Erkenntnissen der Verbraucherzentrale meist Haushalte, die einen Mehrnutzervertrag haben. In einigen Fällen wurden den Kunden sogar ohne jegliche telefonische Ankündigungen Auftragsbestätigungen zugeschickt.
Auf den ersten Blick sieht es zwar so aus, als ob den Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen, aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden sich viele Klauseln, die doch noch Kosten nach sich ziehen können, so die Verbraucherzentrale.
In der Auftragsbestätigung wird den Kunden beispielsweise "ein stets ordnungsgemäßer und betriebssicherer Zustand Ihres Hausverteilnetzes" zugesichert, jedoch findet sich in den AGB der Nachsatz, dass "Verbesserungen, technische Nachrüstungen und notwendige sicherheitstechnische Änderungen nur nach Beauftragung und Kostenübernahme durch den Kunden" durchgeführt werden.
Außerdem wird dem Kabelnetzbetreiber durch diesen Vertrag ein sehr weitgehendes Zutrittsrecht zu Häusern und Wohnungen gewährt. Die Mindestvertraglaufzeit dieser Serviceverträge beträgt zudem 60 Monate, also 5 Jahre.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisierte diese aus ihrer Sicht unlautere und aggressive Art der Kundenkommunikation seitens Kabel Deutschland. Viele Betroffene erkennen vermutlich nicht die Tragweite dieses untergeschobenen Vertrages und widerrufen den Vertrag entweder nicht oder fechten diesen nicht an.
Update: Folgende Stellungnahme erreichte uns von Kabel Deutschland-Sprecher Marco Gassen:
Hier handelt es sich um ein Angebot, welches sich an Kunden mit so geannten Mehrnutzerverträgen zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern richtet, die bereits Kabelkunden sind. Grundsätzlich handelt es sich um das Produkt Kabelanschluss Haus. (...)
Zur besseren Dokumentation erfolgt der Vertragschluss für dieses Angebot wie folgt: Sofern ein Interessent am Telefon mitteilt, dass er das Angebot gerne nutzen und einen Vertrag Kabelanschluss Haus mit Service und einer Laufzeit von fünf Jahren abschließen möchte, bekommt er die entsprechenden Unterlagen zugesandt. Diese muss er unterschrieben an Kabel Deutschland zurücksenden. Erst danach wird der Vertrag angelegt. Den Vorwurf der "untergeschobenen Verträge" weisen wir zurück.
Nach Rücksprache mit der Beschwerdestelle von Kabel Deutschland sind uns ein paar Kundenfälle von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeldet worden, die aktuell bearbeitet werden. Kabel Deutschland hat bereits vor einiger Zeit eine Anlaufstelle eigens für die Verbraucherzentralen eingerichtet, die sich um Kundenfälle kümmert.
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