Verbraucherzentrale mahnt 19 Mobilfunkanbieter ab
Der Verband untersuchte zuvor insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden, hieß es.
In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aber grundsätzlich unwirksam.
"Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", sagte Thomas Bradler, Rechtsexperte des Verbandes.
Erfolgreich sei man auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile gewesen. In einem aktuellen Urteil untersagte das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt.
Dies sei irreführend, befand das Gericht - der Verbraucher könne aufgrund der Werbung und undeutlicher Kostenhinweise nicht mit Gebühren rechnen. Untersagt wurde Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan "kostenlos Mobilnummer mitnehmen", obwohl keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet.
"Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen", so Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft. "Geschäftsmodelle, die auf frustrierten Kunden aufbauen, haben keine Zukunft."
Folgende Anbieter wurden abgemahnt: AllMobility, Blau, Brand mobile, Congstar, E-Plus, Fonic, Gemodi, HFO Telecom, Klarmobil, McSIM, Mobilcom, Moconta, O2, Ortel, Simply, Simyo, T-Mobile, Vistream und Vodafone D2.
In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aber grundsätzlich unwirksam.
"Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", sagte Thomas Bradler, Rechtsexperte des Verbandes.
Erfolgreich sei man auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile gewesen. In einem aktuellen Urteil untersagte das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt.
Dies sei irreführend, befand das Gericht - der Verbraucher könne aufgrund der Werbung und undeutlicher Kostenhinweise nicht mit Gebühren rechnen. Untersagt wurde Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan "kostenlos Mobilnummer mitnehmen", obwohl keine Erstattung der Gebühren erfolgt, die der vorherige Diensteanbieter für die Freigabe der Nummer berechnet.
"Die Anbieter versuchen auf dem hart umkämpften Handymarkt immer öfter, Kunden durch leere Werbeversprechen zu gewinnen", so Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft. "Geschäftsmodelle, die auf frustrierten Kunden aufbauen, haben keine Zukunft."
Folgende Anbieter wurden abgemahnt: AllMobility, Blau, Brand mobile, Congstar, E-Plus, Fonic, Gemodi, HFO Telecom, Klarmobil, McSIM, Mobilcom, Moconta, O2, Ortel, Simply, Simyo, T-Mobile, Vistream und Vodafone D2.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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