Abmahnanwalt zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt
Der Richter folgte damit genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Man sah es als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat. Bereits vor einem Jahr wurde er vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen dieser Angelegenheit zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr verurteilt wurden.
Die Staatsanwaltschaft konnte dem Anwalt nachweisen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de pfänden lassen hat. Von Gravenreuth behauptete damals, dass er aus dem Rechtsstreit mit der taz kein Geld erhalten hat. Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei stellte sich dies jedoch als unwahr heraus.
In der gestrigen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin wollte er nun nachweisen lassen, dass zum damaligen Zeitpunkt chaotische Zustände in seinen Geschäftsräumen herrschten. Die als Zeugen geladenen Mitarbeiter bestätigten dies, jedoch gaben sie an, dass in Sachen Geldeingang immer Ordnung geherrscht hat. Die Rechtfertigung der Pfändung von taz.de war für den Richter damit unglaubwürdig.
Bereits im April 2008 wurde von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, damals allerdings vom Landgericht München I. In dem damaligen Fall ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Noch ist das gestrige Urteil des Landgerichts Berlin nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, um einen Revisionsantrag beim Kammergericht einzureichen. Nutzt er diese Möglichkeit nicht, wird er schon bald eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten. In der JVA muss er dann seine 14-monatige Haftstrafe absitzen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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