Sony BMG nennt Kopien für privaten Gebrauch illegal
Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung sorgte eine Vertreterin von Sony BMG, mit einer seltsamen Äußerung für Aufsehen, die zeigt, wie weit das Rechtsverständnis der Plattenfirmen und die rechtlichen Gegebenheiten auseinander liegen.
Jennifer Pariser, die bei Sony BMG für den Prozess zuständig ist, gab zu Protokoll, dass das Anfertigen einer Kopie eines Musikstücks für den privaten Gebrauch durchaus als Diebstahl zu betrachten sei. "Eine Kopie" eines zuvor erworbenen Musikstücks sei lediglich eine nette Art zu sagen, jemand habe "ein Lied gestohlen", sagte sie weiter.
Im Internet sorgten die Äußerungen Parisers vor allem für Unverständnis. Viele Kommentatoren sehen sich dadurch in ihrer Meinung bestätigt, dass die Vertreter der Musikindustrie kaum über die aktuellen Zustände im Markt informiert sind.
Gerade die Auffassung, dass eine für den privaten Gebrauch angefertigt Kopie illegal sein müsse, zeuge von Realitätsferne - schließlich müssen die auf einer gekauften CD enthaltenen Musikstücke zunächst digital kopiert werden, um sie auf den derzeit extrem populären tragbaren MP3- und Multimedia-Playern wiedergeben zu können.
Pariser gab weiterhin an, dass die Verbreitung illegaler Kopien ihrem Unternehmen Schäden in Milliardenhöhe zugefügt habe. Ihr Eindruck sei, dass Sony BMG heute nur noch halb "so groß" sei wie noch im Jahr 2000. Offenbar wollte sie so das rigorose Vorgehen der Musikfirmen gegen die eigene Kundschaft verteidigen.
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