Beschwerde gegen DSGVO-Zwangszustimmung bei Facebook und Google
Zustimmen oder nicht weiter nutzen. Eine andere Möglichkeit bleibt nicht. Foto: noyb.eu
Diese "Friss oder stirb"-Mentalität hat Noyb zum Start der DSGVO neben Facebook auch noch bei den Tochter-Unternehmen WhatsApp und Instagram gefunden. Zudem hat auch Google für sein mobiles Betriebssystem Android eine Art Ausschluss formuliert, was für Android-Nutzer in der EU nun fatal ist.
Noyb hat entsprechend Beschwerden eingereicht (siehe PDF des Vereins). Es gingen Anzeigen an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Im Falle von Google ist das die französische Datenschutzbehörde, bei Instagram Belgien, bei Facebook Österreich und bei WhatsApp Deutschland mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Siehe auch: Datenschutz-Grundverordnung: Einige US-Seiten blockieren EU-Nutzer
Es geht dabei nun unter anderem um ein "Koppelungsverbot". Laut der neuen DSGVO ist nicht nur der Zwang zur Zustimmung verboten, sondern es gibt auch ganz explizit ein "Koppelungsverbot", das besagt, dass eine Dienstleistung nicht davon abhängig sein darf, ob ein Nutzer eine Zustimmung zur Datennutzung abgibt.
Kopplungsverbot klar missachtet
Im Falle von Facebook heißt es aber im Grunde ganz klar: Entweder man akzeptiert die Reglung des Netzwerks, oder man löscht seinen Account. Diese Zwangszustimmung ist klar gegen das Kopplungsverbot, denn man müsste seinen Account auch ohne die Zustimmung der Weitergabe von Daten nutzen können.Erpressung
Laut Max Schrems, ehrenamtlicher Vorsitzender von noyb.eu, hat Facebook bereits begonnen, Konten von Nutzern zu blocken, wenn sie keine Zustimmung gegeben haben. "Nutzer hatten am Ende die Wahl, das Konto löschen oder auf den Button drücken - das ist schlicht Erpressung", so Schrems.Diese "Friss oder stirb"-Mentalität hat Noyb zum Start der DSGVO neben Facebook auch noch bei den Tochter-Unternehmen WhatsApp und Instagram gefunden. Zudem hat auch Google für sein mobiles Betriebssystem Android eine Art Ausschluss formuliert, was für Android-Nutzer in der EU nun fatal ist.
Noyb hat entsprechend Beschwerden eingereicht (siehe PDF des Vereins). Es gingen Anzeigen an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Im Falle von Google ist das die französische Datenschutzbehörde, bei Instagram Belgien, bei Facebook Österreich und bei WhatsApp Deutschland mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Siehe auch: Datenschutz-Grundverordnung: Einige US-Seiten blockieren EU-Nutzer
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