0% Umsatzsteuer: Seit 1.1. ist private Photovoltaik deutlich günstiger
Seit dem Jahresanfang soll die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen durch eine Steueranpassung günstiger werden. Nach dem 1.1.2023 wird ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent berechnet. Im Detail ist die Regelung aber durchaus nicht ... mehr...
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Oder versteh ich da nun was falsch?
Blöd nur, wenn man kein Eigentum dafür zur Verwendung hat - oder dumm, wenn das Eigentum vorhanden, aber die Förderung nicht genutzt wird...
Denn dabei kommen die "mimimi"-Nörgler dann um die Ecke, die entweder behaupten, "dass bringt ja eh nichts" oder "damit wird NUR fleißig abkassiert".
Ich gehe zum Teil mit dir mit und sage, so wie tueftler42, dass der Händler damit gut verdient, weil die Kontrollmechanismen dafür fehlen - wie bspw. eine Festlegung einer Obergrenze für Waren-Preise oder der Stundensätze ...
ABER : schaut man einmal nach Italien, wird das ganze noch obskurer : wenn ich dort eine "alte" Gasheizung auf eine neue umweltgerechte Brennwertheizung umbaue, "fördert" dort der Staat das mit bis zu 108%. Dass dort die Geräte nun soviel kosten wie ein Mittelklassewagen, obwohl die hier in DE seit März 2022 rumstehen wie sauer Bier wundert hoffentlich hier keinen.
Ein Bekannter von mir hat in Italien sein Haus "modernisiert", der Preis war dermaßen hoch, das würde hier keiner bezahlen (>45.000€) - aber dafür kam für seine Heizung in seinem Haus hier in DE auch noch eine neue Heizung dabei rum - für lau, denn sein italienischer Heizungsbauer machte mit Ihm "halbe/halbe" und hat mit dem "Überschuss" ihm hier auch gleich noch die Anlage erneuert ....
Mit dem Wegfall der 19% hat der Händler nun auch wieder extra Arbeit, die er im Netto-Preis platzieren wird/muss ...
Gleiches übrigens auch bei dem Wegfall der 70%-Abregelung bei Anlagen bis 7kWp :
da muss sowohl Anlagenbetreiber als auch der Handwerker WIEDER einen Antrag beim Netzversorger stellen, und eben die Netzversorger sind darauf noch gar nicht richtig eingestellt - was für ein Chaos, dagegen sind ja die südländischen EU-Staaten direkt "einfach und gut" ...
Wenn er danach an der Anlage eine Wartung oder Service-Arbeiten durchführt (was das auch immer bei einer PV-Anlage bedeutet), kommen auf seine Arbeitsleistung 19%, auf das Material 0% Steuer. Arbeitet er an der Anlage jedoch wegen eines Defektes (Modulausfall etc.), ist sowohl seine Arbeit als auch das neue/getauschte Material wieder bei 0%.
Von daher sollte man bei den letzten beiden Punkten genau darauf achten, was man wie in Rechnung stellen lässt - ob das je einer kontrollieren wird und kann, steht in den Sternen ...
Bin selber als AC-Monteur für PV-Anlagen unterwegs, das jetzt neue Chaos ist ein nahezu perfektes Bürokratiemonster - wenn man sich nicht tiefgehend und umfassend informiert.
Als Tipp : mal auf Youtube den Kanal vom Steuerberater Mücke besuchen und die PV-Themen durchstöbern - kann man viel lernen, der Herr Mücke kommt sehr "hirn- und verständnis-gerecht" rüber ;-)
Oder Thorsten vom Kanal "weisnichtswelt" - der hat zuletzt teilweise täglich mehrere Breaking News rausgehauen :-)
Ergo ja, Inselanlagen sind zumindest laut Gesetzestext inbegriffen, da das Material schon von der USt. befreit ist, egal ob du es dann nur in den Keller legst, es nur privat nutzt oder eben auch einspeist.
Eine Änderung wird aber sicher auch noch kommen, da noch nichtmal geklärt ist, was wesentliche Komponenten sind. Module, Speicher, Wechselrichter ist klar. Aber wie sieht es mit Befestigungen, Dachhaken, Schrauben etc. aus, sind die auch befreit?
Ist derzeit ein ziemliches Chaos.
"...gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird"
Im Marktstammdatenregister können aber nur einspeisende Anlagen eingetragen werden, somit keine PV Inselanlagen. Daher würde ich vermuten, dass für den Kauf von Komponenten für Insel-PV-Systeme weiterhin der 19% MwSt. Satz gilt, was wiederum dazu führen dürfte, dass jeder Verkauf von Komponenten ohne entsprechenden Marktstammdatenregisterauszug als Nachweis ebenfalls mit 19% erfolgen müsste, da die Komponenten ja auch für Inselanlagen oder Schrebergärten / Camping verwendet werden könnten (also Verwendung ohne Registereintrag) ... Mobile PV Komponenten sind von der 0% Regelung ausgenommen, vermutlich auch weg. der nicht Eintragbarkeit ins Register.
Jetzt frage ich mich, wie die Händler da rechtssicher vorgehen sollen, denn eigentlich dürfte ein Verkauf ja nur mit 0% MwSt. erfolgen, wenn ein Registerauszug vorgelegt wurde und woher weiß der Händler, dass dieser Auszug nicht schon für andere Vorgänge verwendet wurde und die 30 kW peak Grenze nicht insgesamt überschritten wird, wenn er die Anlage nicht selbst montiert ...