Gericht: Netflix-Vertragsklausel zu Preiserhöhungen ist ungültig

Streaming, Logo, Netflix, Video, Tv, Fernsehen, Videoplattform, Serie, Serien, Stream, Filme, Videostreaming, Streamingportal, Netflix Deutschland, Binge Watching Der Streaming-Dienst Netflix darf nicht ohne Weiteres die Abopreise anheben. Die Klausel im Vertrag mit den Nutzern ist in der bisherigen Form ungültig, hat das Landgericht Berlin aufgrund einer Klage von Verbraucherschützern jetzt entschieden. mehr...

Diese Nachricht vollständig anzeigen.

Jetzt einen Kommentar schreiben


Netflixs Aktienkurs
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!