Revenge Porn: ugotposted-Betreiber muss für 18 Jahre hinter Gitter
Im Februar war das Urteil gegen den Betreiber des Rache-Porno-Portals ugotposted.com gefallen. Nun ist auch das Strafmaß veröffentlicht worden. Der 28-jährige Kevin Bollaert muss für 18 Jahre hinter Gitter; das Gericht blieb damit nur gering unter der geforderten Strafe von 20 Jahren.
Damit gibt es jetzt einen vorläufigen Schlussstrich unter dem perfiden Fall des Revenge Porn-Portals. Es ist das erste Urteil seiner Art und dürfte daher Signalwirkung haben. Allerdings ist der Fall rund um ugotposted.com und Kevin Bollaert auch bislang einzigartig: Denn Bollaert betrieb nicht nur eine Webseite, auf der Ex-Partner Bilder, Videos und Kontaktdaten ihrer ehemaligen Geliebten stellten. Bollaert versuchte gleichzeitig, aus dem Löschen der Profile Profit zu schlagen.
Er bot auf seiner zweiten Webseite "changemyreputation" die Entfernung der Profile gegen eine Gebühr von rund 350 US-Dollar an. Das Gericht sah darin die Merkmale für eine Erpressung erfüllt - und zwar in einem besonders schweren Fall.
Damit hebt sich ugotposted von anderen Seiten dieser Art ab. In den letzten Jahren ist die Zahl der Portale, die Nacktbilder von Ex-Partnern und Bekannten plus die Bloßstellung ihrer sexuellen Neigungen veröffentlichen, nahezu explosionsartig angestiegen. Rechtlich ist es je nach Land fraglich, wie man als Geschädigter gegen die Veröffentlichung solcher Fotos und Daten vorgehen kann.
Er bot auf seiner zweiten Webseite "changemyreputation" die Entfernung der Profile gegen eine Gebühr von rund 350 US-Dollar an. Das Gericht sah darin die Merkmale für eine Erpressung erfüllt - und zwar in einem besonders schweren Fall.
Ahnungslose Opfer, öffentliche Demütigung
Bollaert habe nicht nur mit der Erpressung mehrere 10.000 US-Dollar im Monat verdient, so das Gericht in der Begründung. Er habe billigend in Kauf genommen, mit den Veröffentlichungen auf dem ersten Portal Menschen zu schädigen und ihren Ruf zu zerstören. "Diese Webseite veröffentlichte intime Fotos von ahnungslosen Opfern und machte deren öffentliche Demütigung und Vertrauensbrüche zu einem Geschäftsmodell, mit dem potenziell Leben zerstört werden können", erklärte die kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala Harris bei der Klageeinreichung vor eineinhalb Jahren.Damit hebt sich ugotposted von anderen Seiten dieser Art ab. In den letzten Jahren ist die Zahl der Portale, die Nacktbilder von Ex-Partnern und Bekannten plus die Bloßstellung ihrer sexuellen Neigungen veröffentlichen, nahezu explosionsartig angestiegen. Rechtlich ist es je nach Land fraglich, wie man als Geschädigter gegen die Veröffentlichung solcher Fotos und Daten vorgehen kann.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist das zwar klar geregelt, denn der § 201a des Strafgesetzbuch ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") sieht Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Erpressungen werden nach § 253 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Allerdings bleibt die Frage, wie schnell und ob die Betreiber und die Nutzer solcher Portale nach deutschem Recht verurteilt werden können.
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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