Electronic Arts klagt gegen Indizierung von C&C Generals

Die Streitigkeiten zwischen Electronic Arts (EA) und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Grund der Indizierung des Strategiespiels Command&Conquer Generals sind weiterhin nicht beigelegt. EA hat nun vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Indizierung des PC-Titels eingereicht. Das Spiel war von einem Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit Wirkung zum 1. März 2003 auf den Index gesetzt worden, obwohl es zuvor von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Altersempfehlung ab 16 Jahren erhalten hatte. Bedingt durch diese Entscheidung der BPjM musste Generals nur gut zwei Wochen nach dem Erscheinen aus dem öffentlichen Verkauf entfernt werden.

Die dem Bundesfamilienministerium unterstellte BPjM hatte unter anderem Bezüge zur aktuellen weltpolitischen Lage und Kriegsverherrlichung als Gründe für die Entscheidung angegeben. Grund für die Verärgerung von Electronic Arts ist unter anderem, dass eine nachträgliche Indizierung eines durch die USK zugelassenen Spiels durch das Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. April 2003 nun gar nicht mehr möglich wäre.


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