Gebrauchte iPhones: Apple ermöglicht Prüfung auf Hehlerware
Der Computer-Konzern Apple will Kriminellen das Leben noch etwas schwerer machen und gibt Interessierten nun die Möglichkeit, vor dem Kauf eines gebrauchten iPhones oder iPads zu überprüfen, ob es sich bei dem Gerät womöglich um Hehlerware handelt.
Das Unternehmen bietet seinen Kunden seit einiger Zeit verschiedene Optionen an, im Falle eines Diebstahls aktiv zu werden. So lassen sich schon seit längerer Zeit sensible Daten per Fernzugriff löschen und inzwischen ist es auch möglich, ein abhanden gekommenes Gerät mit einer Aktivierungssperre zu versehen. Der Dieb sitzt in diesem Fall nur noch auf einem nicht mehr nutzbaren Stück Hardware.
Allerdings hinderte ihn bisher nichts daran, trotzdem zu versuchen, das jeweilige Gerät zu verkaufen. Fand sich ein Abnehmer, war dieser dann oft sein Geld bereits los, wenn er feststellte, dass er seine Neuanschaffung nicht in Betrieb nehmen kann. Die neue Prüfmöglichkeit soll dies möglichst verhindern.
Apple schaltete dafür eine Webseite frei, auf der vor dem Kauf eines Gebrauchtgerätes die IMEI- oder die Seriennummer des jeweiligen Gerätes eingegeben werden kann. Anschließend erhält man Informationen darüber, ob das Gerät noch an einen anderen iCloud-Account geknüpft ist und somit nicht aktiviert werden kann, solange der bisherige Besitzer nicht seine Zustimmung gegeben hat. Sollte die Sperre noch aktiv sein, kann man den Verkäufer auffordern, mit dem richtigen Passwort für eine Freigabe zu sorgen. Kann er dies nicht, ist es besser, sich vom Kauf zurückzuziehen.
Apple führt damit eine weitere Stufe ein, um Diebe auf ihrer Beute sitzen zu lassen. Das Ziel besteht darin, den Klau von Smartphones und Tablets von vornherein unattraktiv zu machen. Entsprechende Maßnahmen sind durchaus von Erfolg gekrönt. Verschiedene Statistiken zeigten zuletzt, dass die Fallzahlen beim Diebstahl von iOS-Geräten spürbar rückläufig sind.
Allerdings hinderte ihn bisher nichts daran, trotzdem zu versuchen, das jeweilige Gerät zu verkaufen. Fand sich ein Abnehmer, war dieser dann oft sein Geld bereits los, wenn er feststellte, dass er seine Neuanschaffung nicht in Betrieb nehmen kann. Die neue Prüfmöglichkeit soll dies möglichst verhindern.
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