Ab morgen ist Entsperren von US-Phones verboten
Ab morgen brechen für US-amerikanische Smartphone-Kunden härtere Zeiten an, denn ab Samstag ist es nicht mehr erlaubt, ohne Erlaubnis des Netzbetreibers eine SIM-Sperre eigenmächtig zu entfernen.
Das Entfernen der Netzbetreiber-SIM-Sperre genoss bis vor kurzem eine Ausnahme vom "Anti-Hacking-Gesetz", dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Im vergangenen Oktober wurde diese Regelung allerdings vom zuständigen Librarian of Congress aufgehoben und eine 90-tägige Übergangszeit festgesetzt, diese endet morgen.
Während dieser 90-Tage-Frist war es nach wie vor möglich, sich bei einem Mobilbetreiber ein Smartphone zu kaufen, es zu entsperren und es bei einem Konkurrenzunternehmen zu nutzen. Das ist allerdings auch auf Reisen praktisch, da man so zwischendurch auch eine fremde SIM-Karte einsetzen konnte.
Ab morgen dürfen US-Kunden einen SIM-Unlock nicht mehr durchführen bzw. muss der jeweilige Netzbetreiber eine explizite Erlaubnis dazu ausstellen. Allerdings sind nicht alle gleichermaßen betroffen: US-Mobilfunker Verizon verkauft das Apple iPhone 5 (das einer der Ausgangspunkte der Regelung bzw. Debatte war) von Haus aus entsperrt, AT&T bietet laut 'TechNewsDaily' nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ein Entsperren an.
Dennoch ist die Regelung (erwartungsgemäß) höchst umstritten: Die Cyber-Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) bezweifelt laut Mitch Stoltz, dass der Digital Millenium Copyright Act hier überhaupt gilt: "Nutzer an einen Carrier zu fesseln ist überhaupt nicht das, was der DMCA bezweckt", so der EFF-Anwalt und fügt an: "Das werden die Gerichte entscheiden."
Welche Konsequenzen bei einem Verstoß tatsächlich drohen, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. In Deutschland ist das Entsperren von SIMs nach wie vor legal. Übrigens sollte man SIM-Lock nicht mit den so genannten Jailbreaks gleichsetzen, letzteres ermöglichst die Installation von zusätzlicher Software.
Während dieser 90-Tage-Frist war es nach wie vor möglich, sich bei einem Mobilbetreiber ein Smartphone zu kaufen, es zu entsperren und es bei einem Konkurrenzunternehmen zu nutzen. Das ist allerdings auch auf Reisen praktisch, da man so zwischendurch auch eine fremde SIM-Karte einsetzen konnte.
Ab morgen dürfen US-Kunden einen SIM-Unlock nicht mehr durchführen bzw. muss der jeweilige Netzbetreiber eine explizite Erlaubnis dazu ausstellen. Allerdings sind nicht alle gleichermaßen betroffen: US-Mobilfunker Verizon verkauft das Apple iPhone 5 (das einer der Ausgangspunkte der Regelung bzw. Debatte war) von Haus aus entsperrt, AT&T bietet laut 'TechNewsDaily' nach Ablauf der Mindestvertragsdauer ein Entsperren an.
Dennoch ist die Regelung (erwartungsgemäß) höchst umstritten: Die Cyber-Bürgerrechts-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) bezweifelt laut Mitch Stoltz, dass der Digital Millenium Copyright Act hier überhaupt gilt: "Nutzer an einen Carrier zu fesseln ist überhaupt nicht das, was der DMCA bezweckt", so der EFF-Anwalt und fügt an: "Das werden die Gerichte entscheiden."
Welche Konsequenzen bei einem Verstoß tatsächlich drohen, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. In Deutschland ist das Entsperren von SIMs nach wie vor legal. Übrigens sollte man SIM-Lock nicht mit den so genannten Jailbreaks gleichsetzen, letzteres ermöglichst die Installation von zusätzlicher Software.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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