Google Street View: Geldstrafe wegen WLAN-Panne
Google hatte seine Kameraautos auch die Kennungen von WLANs lokalisieren lassen. Die Methode ermöglicht eine Standortbestimmung durch Dreieckspeilung, auch wenn keine Verbindung zum GPS zur Verfügung steht. Eine Fehlkonfiguration sorgte allerdings dafür, dass die Wagen nicht nur die Kennungen, sondern auch Teile des Datenverkehrs mitspeicherten.
Problematisch wurde das insesondere dann, wenn Nutzer ihren Datenverkehr nicht verschlüsselten. Dann landeten Login-Daten und Fragmente von E-Mails auf den Speichern Googles. Das Unternehmen hatte stets betont, dass dies nicht beabsichtigt war und sich kooperativ verhalten. In mehreren Staaten wurden die Aufzeichnungen zur Analyse an die Datenschutzbehörden übergeben.
Trotzdem griff die CNIL hart durch und verhängte das härteste Bußgeld seit 2004. Es habe sich hier demnach datenschutzrechtlich um ein schweres Vergehen gehandelt. Hinzu komme, dass Google auch gewerblich Nutzen aus dem Verstoß hätte ziehen können. Die maximale Strafe, die von der CNIL in solch einem Fall verhängt werden kann, liegt bei 150.000 Euro.
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