Klage gegen Yahoo-Suchergebnisse abgewiesen
Die Nutzerin Beverly Stayart war vor Gericht gezogen, weil sie ihre Interessen durch die Suchmaschine verletzt sah. Sie bemängelte, dass bei der Suche nach ihrem Namen neben ihrer eigenen Webseite auch Links zu Angeboten erschienen, die sie in ein schlechtes Licht rücken könnten.
So waren unter anderem Produktinformationen für Medikamente und "Webseiten, die sexuelle Eskapaden anpreisen" zu finden, hieß es in der Klageschrift. Dies wollte sie unter Berufung auf den Lanham Act, ein Gesetz, dass geschäftsschädigende Werbung durch Dritte unterbinden soll, ändern lassen.
Das Gericht wies die Forderungen aber schon aus formalen Gründen zurück. So hätte die Klägerin zumindest nachweisen müssen, dass ihre geschäftlichen Interessen berührt sind. Auf ihrer Webseite seien zwar gut gemeinte Dinge zu finden, die aber bei weitem keinen geschäftlichen Hintergrund hätten, so das Gericht.
Zwar könnten sich auch nichtkommerzielle Organisationen des fraglichen Gesetzes bedienen, allerdings sei hier die Voraussetzung, dass sie ihren Namen vor unredlichen Anbietern schützen müssten. Auch dies sei hier nicht gegeben, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Stayart hat in der gleichen Sache auch eine Klage gegen Google eingereicht. Hier ist noch keine Entscheidung gefallen, allerdings dürfte diese kaum anders ausfallen.
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