Schaar spricht sich gegen Vorratsspeicherung aus

Recht, Politik & EU Auf einer Veranstaltung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, wiederholt für den Verzicht der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. In den Augen von Schaar stellt das "Quick Freeze"-Verfahren eine geeignete und sinnvolle Alternative zur Vorratsdatenspeicherung dar. Schon in anderen Staaten habe sich dieses zweistufige Verfahren zum Sichern von Telekommunikationsdaten bewähren können. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz verweist diesbezüglich unter anderem auf die Vereinigten Staaten.

Beim so genannten "Quick Freeze"-Verfahren werden im ersten Schritt die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, bestimmte Verkehrsdaten nicht zu löschen. Dazu gehören beispielsweise Daten aus einem bestimmten Netzknoten, aus dem Hacker-Angriffe erfolgten.

Anschließend ist es die Pflicht der Ermittlungsbehörden, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die gespeicherten Daten in einem Ermittlungsverfahren übermittelt werden müssen.

Dies muss innerhalb von einer bestimmten Frist erfolgen. In den USA handelt es sich dabei um einen Monat, wobei sich diese Frist auf Antrag um einen weiteren Monat verlängern lässt. Grundsätzlich erfordert das Verfahren namens Quick Freeze eine richterliche Genehmigung. Sollte innerhalb der Frist keine Anordnung erfolgen, so müssen die Daten gelöscht werden.

Anfang März dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt und diesbezüglich einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt.
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