Berufungsverfahren: eBay gewinnt gegen Tiffany
Im Juli 2008 kam ein Richter aus New York in diesem Zusammenhang bereits zu dem Ergebnis, dass es nicht die vordergründige Aufgabe von eBay ist, die eingestellten Produkte auf mögliche Fälschungen zu prüfen. Dieser Aussage stimmte nun auch der "United States Court of Appeals for the Second Circuit" zu.
Ursprünglich geht diese gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Tiffany und eBay bis in das Jahr 2004 zurück. Damals reichte der Schmuckhersteller eine Klage gegen das Online-Auktionshaus ein, als sich herausstellte, dass ein Großteil der angebotenen Artikel von Tiffany auf eBay Fälschungen waren.
Aus diesem Grund wollte Tiffany die Betreiber von eBay dazu verpflichten, die angebotenen Artikel genau zu prüfen. Der zuständige New Yorker Bezirksrichter kam dabei zu dem Ergebnis, dass es ausreicht, wenn eBay die zugehörigen Produkte entfernt, sofern ein entsprechender Hinweis auf eine Verletzung des Markenrechts eingeht.
Nun wird sich das New Yorker Bezirksgericht allerdings noch einmal mit diesem Fall beschäftigen müssen. Dazu wird es kommen, da früher mit dem Angebot von günstigen Tiffany-Produkten bei eBay geworben wurde. Schon damals war jedoch klar, dass sich zahlreiche Produktfälschungen von Tiffany auf eBay im Sortiment befanden.
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