Bundesinnenminister unterzeichnet IT-Staatsvertrag
Ein neu geschaffener IT-Planungsrat löst im Zuge dessen die bisherigen Gremien ab und bringt die IT-Fachleute aus Bund, Ländern und Kommunen ab April 2010 an einen Tisch. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird die letzte von drei Maßnahmen umgesetzt, welche die Föderalismuskommission II am 05. März 2009 beschlossen hatte.
Mit dem Artikel 91c wurde das Zusammenwirken von Bund und Ländern im IT-Bereich bereits im August 2009 in das Grundgesetz aufgenommen, wenig später trat das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze in Kraft. Damit stand nur noch die Ratifikation des IT-Staatsvertrags aus.
"Wenn der IT-Staatsvertrag am 1. April 2010 in Kraft tritt", erläuterte de Maizière, "kann der IT-Planungsrat seine Arbeit aufnehmen. Er wird die Kooperation von Bund und Ländern bei der Informationstechnik koordinieren und E-Government-Projekte steuern. Außerdem obliegt ihm die Planung des Verbindungsnetzes, der zentralen Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen den Behörden."
Eine wichtige Aufgabe des IT-Planungsrats wird es schließlich sein, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festzulegen. "Insgesamt konkretisiert der IT-Planungsrat den Grundgedanken des neu in unser Grundgesetz eingefügten Artikels 91c, die komplexen IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts anzupassen", so der Minister weiter.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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