Bundesinnenminister unterzeichnet IT-Staatsvertrag

Mit dem Artikel 91c wurde das Zusammenwirken von Bund und Ländern im IT-Bereich bereits im August 2009 in das Grundgesetz aufgenommen, wenig später trat das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze in Kraft. Damit stand nur noch die Ratifikation des IT-Staatsvertrags aus.
"Wenn der IT-Staatsvertrag am 1. April 2010 in Kraft tritt", erläuterte de Maizière, "kann der IT-Planungsrat seine Arbeit aufnehmen. Er wird die Kooperation von Bund und Ländern bei der Informationstechnik koordinieren und E-Government-Projekte steuern. Außerdem obliegt ihm die Planung des Verbindungsnetzes, der zentralen Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen den Behörden."
Eine wichtige Aufgabe des IT-Planungsrats wird es schließlich sein, fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festzulegen. "Insgesamt konkretisiert der IT-Planungsrat den Grundgedanken des neu in unser Grundgesetz eingefügten Artikels 91c, die komplexen IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts anzupassen", so der Minister weiter.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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