Musikkonzern unterliegt in Streit um eBay-Geschäfte
Der Händler habe gegen das Urheberrecht verstoßen, weil die CDs nicht für den öffentlichen Verkauf vorgesehen waren, so Universal. Dem schloss sich das Gericht in Los Angeles nicht an. Im Urteil wurde klargestellt, dass der Vermerk, dass die Medien nicht weiterverkauft werden dürfen, durch die Gesetzeslage ungültig wird.
Universal verlange die Promotion-CDs nicht nach einem begrenzten Zeitraum zurück. Damit sei die Übergabe rechtlich als Schenkung anzusehen, aus der kein Nutzungsvertrag entsteht, so das Gericht. Die aufgedruckte Klausel zum Weitergabeverbot ist damit ungültig.
Das Major Label kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Bewertung des Sachverhalts durch das Gericht sei in "einigen entscheidenden Punkten falsch", so eine Konzernsprecherin.
Universal verlange die Promotion-CDs nicht nach einem begrenzten Zeitraum zurück. Damit sei die Übergabe rechtlich als Schenkung anzusehen, aus der kein Nutzungsvertrag entsteht, so das Gericht. Die aufgedruckte Klausel zum Weitergabeverbot ist damit ungültig.
Das Major Label kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Bewertung des Sachverhalts durch das Gericht sei in "einigen entscheidenden Punkten falsch", so eine Konzernsprecherin.
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