Namensrechte: Apple Computer einigt sich mit Apple
Demnach erhält Apple Computer die Namensrechte, das gleichnamige Plattenlabel darf Teile davon dauerhaft lizenzieren. Somit zieht das Unternehmen seine Klage zurück und der Rechtsstreit ist beendet.
Die beiden Firmen einigten sich ursprünglich im Jahr 1991 darauf, dass der Computerhersteller den Namen verwenden darf, um Hardware zu verkaufen, das Plattenlabel durfte ihn für den Musikhandel verwenden. Als Apple dann mit iTunes in den Musikmarkt eingestiegen ist, war der Ärger eigentlich vorprogrammiert. Die Klage wurde im Mai 2006 zu Gunsten von Apple Computer entschieden - der angekündigte Einspruch des Labels wandelte sich zu einer friedlichen Einigung.
Nun dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis man sich die Songs der Beatles bei iTunes herunterladen kann. Über die genauen Vereinbarungen schwiegen sich beide Unternehmen bisher aus.
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