USA: Microsoft soll Wettbewerbsauflagen missachten
In verschiedenen US-Bundesstaaten laufen unterdessen noch kleinere Wettbewerbsverfahren gegen den Software-Konzern, darunter auch der Staat Iowa. Gerade dieses eher unbedeutende Verfahren könnte nun zu neuen Untersuchungen der US-Behörden führen, da die Ermittler neue Beweise gefunden haben wollen, wonach Microsoft weiterhin gegen geltendes Recht verstößt.
Angeblich halten die Redmonder weiterhin wichtige Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces, API) von Windows XP zurück, um die Konkurrenz bei der Entwicklung von kompatibler Software zu entwickeln. Die in Iowa klagende Partei denkt nun darüber nach, die Informationen auch an das zuständige US-Justizministerium weiterzugeben.
Bisher sei man sich nur noch nicht sicher, wann die Dokumente überstellt werden sollen. In Iowa wirft man Microsoft vor, von den dortigen Kunden zu hohe Preise verlangt zu haben. Dem Unternehmen drohen deshalb Schadenersatzforderungen in Höhe von bis zu 350 Millionen US-Dollar. Der zuständige Richter hat der Weitergabe der Daten an die Bundesbehörden bereits zugestimmt.
Microsoft ist weiterhin der Auffassung, dass man alle Forderungen der Kläger erfüllt und auch alle Auflagen aus dem Monopolverfahren der Bundesbehörden von 2002 in vollem Umfang eingehalten habe. Das US-Justizministerium habe alle Informationen ausführlich überprüft und die Erfüllung der Vorgaben bestätigt, hieß es.
Angeblich halten die Redmonder weiterhin wichtige Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces, API) von Windows XP zurück, um die Konkurrenz bei der Entwicklung von kompatibler Software zu entwickeln. Die in Iowa klagende Partei denkt nun darüber nach, die Informationen auch an das zuständige US-Justizministerium weiterzugeben.
Bisher sei man sich nur noch nicht sicher, wann die Dokumente überstellt werden sollen. In Iowa wirft man Microsoft vor, von den dortigen Kunden zu hohe Preise verlangt zu haben. Dem Unternehmen drohen deshalb Schadenersatzforderungen in Höhe von bis zu 350 Millionen US-Dollar. Der zuständige Richter hat der Weitergabe der Daten an die Bundesbehörden bereits zugestimmt.
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