
Wie ein Nachrichtenportal berichtete, beeinträchtigte der Bundesgerichtshof alle über das Internet agierenden, deutschen Versandhäuser bezüglich deren Auslieferung. Bislang war es uneingeschränkt möglich gewesen, dem Kunden gleichwertige Ware zu ...
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ABER: Das jetzt noch eine Klausel in die AGB´s reinkommt und die dadurch noch länger und unübersichtlicher werden, frag ich mich wo das hinführen soll. Die AGB´s sind mitunter jetzt schon Ellenlang das man dafür bald "Tage" braucht um sie Vollständig zu Studieren. Besser wäre es gewesen der BGH hätte eine Verfügung herrausgegeben dass die AGB´s kürzer und übersichtlicher zu halten sind und nicht das eine Klausel die andere aufhebt und man schließlich den ganzen Schitt dochnoch bezahlen muss.-oder wie auch immer.