Deutsche Bibliothek darf Kopierschutz umgehen
Die Deutsche Bibliothek (ddb) darf um ihr Archiv aktuell zu halten künftig auch kopiergeschützte Produkte kopieren. Dies erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phohoverbände. Mit dem Buchhandel hat man ein ähnliches Abkommen erreichen können, so daß neben Büchern auch mit Digtalem Rechtemanagement (DRM) versehene Medien, wie CD-ROMs und E-Books, vervielfältigt werden können. Mit dem Abkommen mit der Buchbranche und der Musikindustrie sind nun die Interessen der Bibliothek, aber auch die der Rechteinhaber und Verwerter, gewahrt.
Bisher war Die Deutsche Bibliothek auch von den neuen Regelungen betroffen, die die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen unter Strafe stellen. Da ihr Auftrag aber ist, Veröffentlichungen zu sammeln, schränkten die neue Rechtsprechung die Bibliothek zunehmends ein. In dem im September 2004 in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgesetz ist deshalb ausdrücklich die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden enthalten, um die Nutzung von kopiergeschützten Medien zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung haben nun also Buchbranche und Musikindustrie mit der ddb eine vertragliche Regelung getroffen.
"Die jetzt geschlossene Vereinbarung erlaubt Der Deutschen Bibliothek eine rationelle Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages und schafft Klarheit für den Umgang mit geschützten Medien wie Tonträgern und CD-ROMs im Verhältnis zu den Nutzern der Einrichtungen. Damit wird Rechtssicherheit für die Arbeit Der Deutschen Bibliothek geschaffen.", erklärt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek. Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Kopien mit personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bibliothek
Bisher war Die Deutsche Bibliothek auch von den neuen Regelungen betroffen, die die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen unter Strafe stellen. Da ihr Auftrag aber ist, Veröffentlichungen zu sammeln, schränkten die neue Rechtsprechung die Bibliothek zunehmends ein. In dem im September 2004 in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgesetz ist deshalb ausdrücklich die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden enthalten, um die Nutzung von kopiergeschützten Medien zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung haben nun also Buchbranche und Musikindustrie mit der ddb eine vertragliche Regelung getroffen.
"Die jetzt geschlossene Vereinbarung erlaubt Der Deutschen Bibliothek eine rationelle Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages und schafft Klarheit für den Umgang mit geschützten Medien wie Tonträgern und CD-ROMs im Verhältnis zu den Nutzern der Einrichtungen. Damit wird Rechtssicherheit für die Arbeit Der Deutschen Bibliothek geschaffen.", erklärt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek. Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Kopien mit personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bibliothek
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
BigBlueButton World 2026 findet vom 23. bis 25. Juni
d-hubs - vor 18 Minuten -
#WordCamp Europe 2026 - vom 4 - 6 Juni 2026 in Krakau
d-hubs - vor 2 Stunden -
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
MiezMau - vor 3 Stunden -
Armbian Release 26.5.1 :: Unterstützung auf 338 Board
d-hubs - Gestern 19:38 Uhr -
LibreOffice-News: Office bald in Browser, Mobile und Cloud
d-hubs - Gestern 17:46 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen