Glasfaserausbau: Mieterbund fordert Umlage-Ende - was das heißt
Der Glasfaserausbau könnte für Mieterhaushalte teurer werden. Eine Gesetzesänderung sieht vor, die Umlage der Baukosten auf die Betriebskosten zu erleichtern. Verbraucherschützer fordern nun das Ende dieser Regelung.
Das Entgelt erlaubt es Vermietern, die Kosten für den Bau eines Glasfaseranschlusses im Gebäude über die Betriebskosten auf die Haushalte umzulegen. Bisher ist diese Umlage auf 60 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt und auf maximal fünf Jahre ausgelegt.
Bei aufwendigen Baumaßnahmen darf der Betrag über neun Jahre gestreckt werden, sodass bis zu 540 Euro anfallen. Dafür müssen Vermieter eine Begründung vorlegen und Vergleichsangebote einholen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, diese Begründungspflicht zu streichen und die Regelung bis Ende 2030 zu verlängern.
Der Deutsche Mieterbund fordert das Ende der bestehenden Umlagemöglichkeiten für den Glasfaserausbau und spricht sich gegen deren Ausweitung aus. Laut einer Verbandsmitteilung dürfe der Netzausbau nicht zu einer Kostenfalle für Mietparteien werden.
Der Verband sieht das Risiko zusätzlicher finanzieller Belastungen für Haushalte, die ohnehin unter steigenden Wohnkosten leiden. Ohne Schutzregeln befürchtet der Verband, dass das Maximalentgelt von 540 Euro vom Ausnahmefall zum Regelfall werden könnte.
Der Gesetzentwurf stößt auch bei Eigentümerverbänden auf Widerstand. Ein geplantes Recht auf Vollausbau soll Eigentümern künftig nur zwei Monate Zeit geben, um bei einer Ausbauforderung durch ein Telekommunikationsunternehmen einen alternativen Ausbau verbindlich zu organisieren. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt deshalb vor einem faktischen Zwangsausbau der Netze.
Wie steht ihr zu der geplanten Kostenumlage beim Glasfaserausbau? Teilt eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema gerne mit uns in den Kommentaren!
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Siehe auch:
- Eine geplante Gesetzesnovelle soll den Glasfaserausbau beschleunigen
- Vermieter dürfen Ausbaukosten bisher begrenzt auf Mieter umlegen
- Die Begründungspflicht für teure Maßnahmen soll künftig entfallen
- Der Deutsche Mieterbund warnt vor untragbaren Kosten für Haushalte
- In der Praxis nutzen Marktteilnehmer das Bereitstellungsentgelt kaum
- Eigentümerverbände kritisieren zudem Fristen beim Netzausbau scharf
Streit um Glasfaserkosten
Im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes strebt die Bundesregierung an, den Ausbau digitaler Infrastruktur zu beschleunigen. Verhandler von CDU/CSU und SPD planen, das Vorhaben bis Ende 2026 zu verabschieden. Im Zentrum der Debatte steht das Glasfaserbereitstellungsentgelt. Es ersetzte das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse.Das Entgelt erlaubt es Vermietern, die Kosten für den Bau eines Glasfaseranschlusses im Gebäude über die Betriebskosten auf die Haushalte umzulegen. Bisher ist diese Umlage auf 60 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt und auf maximal fünf Jahre ausgelegt.
Bei aufwendigen Baumaßnahmen darf der Betrag über neun Jahre gestreckt werden, sodass bis zu 540 Euro anfallen. Dafür müssen Vermieter eine Begründung vorlegen und Vergleichsangebote einholen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, diese Begründungspflicht zu streichen und die Regelung bis Ende 2030 zu verlängern.
Der Deutsche Mieterbund fordert das Ende der bestehenden Umlagemöglichkeiten für den Glasfaserausbau und spricht sich gegen deren Ausweitung aus. Laut einer Verbandsmitteilung dürfe der Netzausbau nicht zu einer Kostenfalle für Mietparteien werden.
Der Verband sieht das Risiko zusätzlicher finanzieller Belastungen für Haushalte, die ohnehin unter steigenden Wohnkosten leiden. Ohne Schutzregeln befürchtet der Verband, dass das Maximalentgelt von 540 Euro vom Ausnahmefall zum Regelfall werden könnte.
Ist das Entgelt praxisnah?
In der Praxis spielt das Entgelt bislang kaum eine Rolle. Laut einer Markterhebung des Bundesdigitalministeriums wird das Entgelt von den meisten Marktteilnehmern nicht genutzt. Die Nachrüstung der Leitungen im Gebäudebestand schlägt nach Branchenangaben mit 500 bis 1500 Euro pro Wohnung zu Buche. Infografik: Welche Breitband-Provider in Deutschland beliebt sind
Ausbauziele und Widerstand
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger nennt als Ziel der Gesetzesnovelle eine Ausbauquote von 75 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode. Mitte 2026 konnten laut einer Marktanalyse bereits 28,7 Millionen Standorte grundsätzlich mit Glasfaser versorgt werden. Jedoch nutzen lediglich 7,9 Millionen Einheiten den gebuchten Anschluss aktiv. Gleichzeitig belasten steigende Baukosten die Branche.Der Gesetzentwurf stößt auch bei Eigentümerverbänden auf Widerstand. Ein geplantes Recht auf Vollausbau soll Eigentümern künftig nur zwei Monate Zeit geben, um bei einer Ausbauforderung durch ein Telekommunikationsunternehmen einen alternativen Ausbau verbindlich zu organisieren. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt deshalb vor einem faktischen Zwangsausbau der Netze.
Wie steht ihr zu der geplanten Kostenumlage beim Glasfaserausbau? Teilt eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema gerne mit uns in den Kommentaren!
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Nadine DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.