Blöd gelaufen: Musks eigene Posts kosten ihn Rechte am Twitter-Logo
Ein US-Gericht hat im Streit um die Marke "Twitter" ein vorläufiges Urteil gefällt. Elon Musk verliert vorerst die Rechte am Begriff "Tweet" und dem Vogel-Logo. Seine eigenen Posts auf X trugen wesentlich zu dieser Entscheidung bei.
Richter Colm F. Connolly entschied zunächst, dass X weiterhin die Markenrechte am Begriff "Twitter" hält. Ein konkurrierendes Start-up namens Operation Bluebird darf seine Webseite demnach nicht wie bereits geschehen Twitter.now nennen. Bei dem Wort "Tweet" und dem klassischen Logo sieht die Sachlage jedoch anders aus. X darf dem neuen Konkurrenten die Nutzung des Begriffs und des bekannten blauen Vogel-Logos vorerst nicht verbieten. Das Gericht geht nämlich davon aus, dass X die ernsthafte Nutzung der Marken eingestellt hat.
Wie TechCrunch berichtet, lieferte Musk die Beweise für die Aufgabe der Markenrechte laut dem Richter unfreiwillig selbst. Im Juli 2023 kündigte der Besitzer der Social-Media-Plattform über seinen eigenen Account lautstark an, sich schrittweise "von allen Vögeln zu verabschieden". Wenig später ließ er das Logo mit Schweißbrennern vom Firmengebäude entfernen und teilte alles auf X. Diese Posts wogen für das Gericht nun schwerer als die Argumente der Anwälte.
Aktuell verlangt Operation Bluebird rund 25 Dollar (etwa 22 Euro) für die Reservierung eines Benutzernamens. Bisher sollen dennoch über 172.000 Menschen den Betrag gezahlt haben. Das Start-up nutzt zudem abgewandelte Zitate von Musk für die eigene Vermarktung. So wirbt die Plattform mit dem Slogan, dass die Reichweite verdient werden müsse, während die Meinungsfreiheit geschützt bleibe. Das ist eine direkte Anspielung auf die Inhaltsrichtlinien, die Musk nach der Übernahme von Twitter eingeführt hatte.
Was meint ihr zu dem Urteil im Markenstreit? Geht die Verwendung der alten Begriffe und des Logos durch eine neue Plattform zu weit oder ist Musk selbst schuld? Teilt eure Meinung gerne unten in den Kommentaren mit uns.
Siehe auch:
- Ein Gericht entschied, dass X die Marke Twitter vorerst behalten darf
- Die Nutzung von "Tweet" und dem Vogel-Logo darf X vorerst nicht verbieten
- Elon Musks eigene Beiträge gelten als Beweis für die Markenaufgabe
- Das Start-up Operation Bluebird tritt nun unter dem Namen Tweet.app auf
- Ein endgültiges Urteil in dem Markenstreit wird erst für 2027 erwartet
Markenstreit vorläufig entschieden
Im juristischen Konflikt um die Rechte an der Marke "Twitter" hat ein Bundesgericht in Delaware jetzt ein vorläufiges Urteil gefällt. Elon Musks X könnte als bisheriger Eigentümer demnach einige Markenrechte dauerhaft verlieren. Zu dem Urteil führten vor allem Musks eigene öffentliche Äußerungen.Richter Colm F. Connolly entschied zunächst, dass X weiterhin die Markenrechte am Begriff "Twitter" hält. Ein konkurrierendes Start-up namens Operation Bluebird darf seine Webseite demnach nicht wie bereits geschehen Twitter.now nennen. Bei dem Wort "Tweet" und dem klassischen Logo sieht die Sachlage jedoch anders aus. X darf dem neuen Konkurrenten die Nutzung des Begriffs und des bekannten blauen Vogel-Logos vorerst nicht verbieten. Das Gericht geht nämlich davon aus, dass X die ernsthafte Nutzung der Marken eingestellt hat.
Wie TechCrunch berichtet, lieferte Musk die Beweise für die Aufgabe der Markenrechte laut dem Richter unfreiwillig selbst. Im Juli 2023 kündigte der Besitzer der Social-Media-Plattform über seinen eigenen Account lautstark an, sich schrittweise "von allen Vögeln zu verabschieden". Wenig später ließ er das Logo mit Schweißbrennern vom Firmengebäude entfernen und teilte alles auf X. Diese Posts wogen für das Gericht nun schwerer als die Argumente der Anwälte.
Neues Netzwerk Tweet.app
Das Start-up Operation Bluebird reagierte umgehend auf die gerichtliche Entscheidung. Die Plattform tritt ab sofort zwar unter dem Namen Tweet.app auf, verwendet aber ein Logo, das stark an das Vorbild erinnert. Das ursprüngliche Twitter-Logo, intern oft "Larry the Bird" genannt, war über ein Jahrzehnt das Aushängeschild des Dienstes. Hinter dem neuen Projekt stehen nun zwei Juristen, von denen einer früher selbst als Markenrechtsanwalt für das ehemalige Twitter tätig war.Aktuell verlangt Operation Bluebird rund 25 Dollar (etwa 22 Euro) für die Reservierung eines Benutzernamens. Bisher sollen dennoch über 172.000 Menschen den Betrag gezahlt haben. Das Start-up nutzt zudem abgewandelte Zitate von Musk für die eigene Vermarktung. So wirbt die Plattform mit dem Slogan, dass die Reichweite verdient werden müsse, während die Meinungsfreiheit geschützt bleibe. Das ist eine direkte Anspielung auf die Inhaltsrichtlinien, die Musk nach der Übernahme von Twitter eingeführt hatte.
Langwieriger Prozess erwartet
Der Rechtsstreit ist mit der vorläufigen Entscheidung jedoch nicht beendet. Ein endgültiges Urteil in der Hauptsache wird erst für November 2027 erwartet. Bis dahin bleiben die Fronten verhärtet. X argumentierte bisher erfolglos, dass alte Webseiten und eine veraltete App-Version, die noch immer von einigen Kunden verwendet wird, eine fortgesetzte Nutzung der Marken belegen würden. Letztlich könnten ironischerweise jedoch Musks eigene "Tweets" ihn und sein Unternehmen die Markenrechte kosten.Was meint ihr zu dem Urteil im Markenstreit? Geht die Verwendung der alten Begriffe und des Logos durch eine neue Plattform zu weit oder ist Musk selbst schuld? Teilt eure Meinung gerne unten in den Kommentaren mit uns.
Siehe auch:
- X Money startet: Elon Musks Netzwerk wird zur "echten" Finanz-App
- Kursrutsch geht weiter: Elon Musks SpaceX nähert sich dem IPO-Preis
- Grok: Kunden nutzen Musks KI vor allem für eine Sache - War ja klar
- SpaceX-Aktie im Rückwärtsgang, Musk ist damit nicht mehr Billionär
- Spannweite wie eine 747: Musk prahlt mit Plänen für KI-Satelliten
Themen:
Felix KrauthRedakteur für Windows & Hardware
War Game Designer, bevor er Journalist wurde, und testet Spiele bis heute selbst. Sein Spektrum reicht von der FritzBox über Windows 11 und Apple bis zu Gaming.
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