Operation Bluebird: Twitter ist zurück und Streit vorprogrammiert
Das soziale Netzwerk Twitter ist in neuer Form zurück: Das US-Startup Operation Bluebird hat mit Twitter.now eine Plattform gestartet, die sich optisch und funktional stark am früheren Twitter orientiert.
Musks Firma X Corporation hatte Ende vergangenen Jahres gegen das Startup geklagt und vor einem Bundesgericht in Delaware eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit sollte verhindert werden, dass eine neue Twitter-Plattform überhaupt an den Start geht.
Bei einer Anhörung im April 2026 deutete Richter Colm Connolly allerdings an, dass X möglicherweise auf bestimmte Rechte verzichtet habe. Dies betreffe offenbar die Begriffe "Tweet" und das Twitter-Vogel-Logo, möglicherweise sogar den Namen "Twitter". Eine schriftliche Entscheidung des Gerichts steht allerdings weiterhin aus. Für Coates und seine Mitstreiter reichten die Äußerungen des Richters aber aus, um Twitter.now zu starten.
Eine Besonderheit ist eine integrierte automatische Faktenprüfung. Das auf Googles Gemini basierende System namens "Vera" soll Beiträge in Echtzeit analysieren und auf ihre Wahrhaftigkeit prüfen. Coates testete die Funktion unter anderem mit offensichtlich falschen Aussagen. Ziel sei ein digitaler öffentlicher Platz, der weniger schädlich und sicherer sei, hieß es. Meinungsfreiheit bedeute für ihn nicht, dass jeder Beitrag automatisch maximale Reichweite erhalten müsse.
Der Markenrechtler Josh Gerben hält die Argumentation von Operation Bluebird für grundsätzlich vertretbar, warnt aber vor voreiligen Schlüssen. Mit dem tatsächlichen Start von Twitter.now dürfte X Corporation nun vielmehr zu einer weiteren Reaktion gezwungen sein. Der Rechtsstreit könnte damit eine neue Eskalationsstufe erreichen.
Siehe auch:
- Das Startup Operation Bluebird startete die Plattform Twitter.now
- Die Firma beansprucht die Markenrechte, da X diese aufgegeben habe
- Richter Connolly deutete an, dass X auf Markenrechte verzichtet hat
- Eine integrierte Faktenprüfung soll Beiträge in Echtzeit analysieren
- Zudem warnt ein Markenrechtler vor einer Eskalation des Konflikts
Musk hat Marke aufgegeben
Das Unternehmen geht davon aus, die Namensrechte und das bekannte Vogel-Logo nutzen zu dürfen, berichtet Ars Technica. Operation Bluebird argumentiert, dass Musk mit der Übernahme von Twitter im Jahr 2022 und der anschließenden Umbenennung in X die frühere Marke aufgegeben habe. Deshalb sieht das Unternehmen eine rechtliche Möglichkeit, die Markenrechte an den Begriffen "Twitter" und "Tweet" selbst zu beanspruchen. Einer der Mitgründer, Stephen Coates, war vor Musks Übernahme bereits als Justiziar bei Twitter tätig und übernimmt diese Funktion nun auch bei Operation Bluebird.Musks Firma X Corporation hatte Ende vergangenen Jahres gegen das Startup geklagt und vor einem Bundesgericht in Delaware eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit sollte verhindert werden, dass eine neue Twitter-Plattform überhaupt an den Start geht.
Bei einer Anhörung im April 2026 deutete Richter Colm Connolly allerdings an, dass X möglicherweise auf bestimmte Rechte verzichtet habe. Dies betreffe offenbar die Begriffe "Tweet" und das Twitter-Vogel-Logo, möglicherweise sogar den Namen "Twitter". Eine schriftliche Entscheidung des Gerichts steht allerdings weiterhin aus. Für Coates und seine Mitstreiter reichten die Äußerungen des Richters aber aus, um Twitter.now zu starten.
Faktencheck inklusive
Die neue Plattform distanziert sich zugleich ausdrücklich von X. Auf ihrer Website betont das Unternehmen, nicht mit X Corp. verbunden zu sein. Twitter.now befindet sich noch in einer frühen Phase und hat bislang lediglich einige Hundert Nutzer. Funktionen wie Antworten und Retweets erinnern aber deutlich an das frühere Twitter.Eine Besonderheit ist eine integrierte automatische Faktenprüfung. Das auf Googles Gemini basierende System namens "Vera" soll Beiträge in Echtzeit analysieren und auf ihre Wahrhaftigkeit prüfen. Coates testete die Funktion unter anderem mit offensichtlich falschen Aussagen. Ziel sei ein digitaler öffentlicher Platz, der weniger schädlich und sicherer sei, hieß es. Meinungsfreiheit bedeute für ihn nicht, dass jeder Beitrag automatisch maximale Reichweite erhalten müsse.
Der Markenrechtler Josh Gerben hält die Argumentation von Operation Bluebird für grundsätzlich vertretbar, warnt aber vor voreiligen Schlüssen. Mit dem tatsächlichen Start von Twitter.now dürfte X Corporation nun vielmehr zu einer weiteren Reaktion gezwungen sein. Der Rechtsstreit könnte damit eine neue Eskalationsstufe erreichen.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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