Kartellamt hält Preiskontrolle von Amazon für wettbewerbswidrig

Das Bundeskartellamt hat Amazon seine vorläufige Einschätzung zu den Preiskontrollmechanismen auf dem Marketplace mitgeteilt. Die Behörde sieht Preisobergrenzen für Händler als "wettbewerblich bedenklich" und befürchtet einen Missbrauch der Marktmacht.
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Preiskontrolle bei Amazon im Visier der Wettbewerbshüter

Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace an den Konzern übermittelt und dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Nach Auffassung der Behörde dürfen Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, bestimmte, von Amazon vorgegebene Preisgrenzen, nicht überschreiten. Das hält das Kartellamt für einen potenziellen Missbrauch der Vorschriften für große Digitalunternehmen sowie einen Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften.

Die Wettbewerbshüter sehen es kritisch, dass Amazon zur Überprüfung der Preise spezielle Mechanismen einsetzt. Wenn diese die Händlerpreise als zu hoch bewerten, werden die entsprechenden Angebote entweder komplett vom Marktplatz entfernt oder nicht im hervorgehobenen Einkaufsfeld angezeigt. Die Angebote werden zusätzlich eingeschränkt, beispielsweise bei den Suchergebnissen.

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass Amazon für seine Preiskontrolle verschiedene Algorithmen und statistische Modelle nutzt, die auf unterschiedliche Preise und Preisbestandteile von aktuellen oder früheren Angeboten auf Amazon sowie von externen Wettbewerbern zurückgreifen. Diese berechnen dynamische, wechselnde Preisobergrenzen für Händlerangebote. Die Behörde unterscheidet dabei drei Kategorien: "Preisfehler" führen zur kompletten Entfernung des Angebots, während "zu hohe Preise" und "nicht wettbewerbsfähige Preise" zu Einschränkungen führen.

Das Bundeskartellamt kritisiert in seiner vorläufigen Einschätzung, dass die Parameter der eingesetzten Preiskontrollmechanismen im freien Ermessen von Amazon stehen und die Preisgrenzen für Marktplatzhändler nicht transparent sind. "Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem großen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Da Amazon auf ihrer Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern tritt, ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen grundsätzlich wettbewerblich bedenklich."


Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon hat die Vorwürfe umgehend zurückgewiesen. "Wir sind mit der Einschätzung des Bundeskartellamts in keiner Weise einverstanden", erklärte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber dem Handelsblatt. Amazon betont, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die über die Plattform verkaufen, "ihre Preise frei und unabhängig festlegen". Nach eigenen Angaben unterstützt Amazon mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner "durch klare und faire Richtlinien".

Der E-Commerce-Riese argumentiert, dass eine Behinderung bei der Unterstützung von Kunden, wettbewerbsfähige Angebote zu finden, zu einer "schlechten Einkaufserfahrung" führen würde, da Amazon dann "nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise begünstigen" müsste. "Amazon zu zwingen, Kunden auf Amazon.de überteuerte Waren anzubieten, untergräbt die bestehenden EU-weiten Vorschriften", so das Unternehmen weiter.

Amazon hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das Verfahren könnte weitreichende Folgen für die Preisgestaltung auf der Plattform haben und möglicherweise zu einer grundlegenden Änderung der Marketplace-Richtlinien führen.

Wie steht ihr zu den Preiskontrollen bei Amazon? Findet ihr es richtig, dass der Konzern Einfluss auf die Preisgestaltung der Händler nimmt, oder sollten diese völlig frei in ihrer Preisgestaltung sein? Teilt eure Meinung in den Kommentaren!

Zusammenfassung
  • Bundeskartellamt kritisiert Amazons Preiskontrollmechanismen auf Marketplace
  • Die Behörde sieht Preisobergrenzen für Händler als wettbewerblich bedenklich an
  • Angebote mit zu hohen Preisen werden entfernt oder in der Anzeige eingeschränkt
  • Amazon nutzt undurchsichtige Algorithmen zur Festlegung von Preisobergrenzen
  • Wettbewerbshüter befürchten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
  • Amazon weist Vorwürfe zurück und betont die freie Preisgestaltung der Händler
  • Unternehmen argumentiert, dass überteuerte Angebote Kundenerfahrung schädigen

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