Betrüger verschicken gefälschte Steuerbescheide und wollen Geld
Betrüger versuchen aktuell mit der wohl schärfsten Waffe an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Sie fälschen Steuerbescheide und versehen diese mit einer nachdrücklichen Zahlungsaufforderung, die dann an diverse Personen verschickt wird.
Dabei stellte sich heraus, dass die Steuerbescheide gefälscht sind. In den Bescheiden sind lediglich der Name und die Adresse der Steuerpflichtigen korrekt. Die angegebene Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind jedoch falsch. Betroffen sind bereits zahlreiche Personen in verschiedenen Bundesländern, jüngst wurden Steuerpflichtige in Brandenburg Opfer dieser neuen Betrugsmasche.
Die Finanzverwaltung empfiehlt daher bei eingegangenen Steuerbescheiden folgende Maßnahmen:
Leicht macht es den Betrügern dabei die Tatsache, dass viele Menschen zwar über herkömmliche Ausgaben und Bestellungen gut Bescheid wissen, aber nur bedingt einen Überblick über Forderungen vom Finanzamt haben. Aufgrund der Komplexität der Materie wird hier schnell davon ausgegangen, dass die vermeintliche Post vom Amt schon ihre Richtigkeit hat.
Siehe auch:
Nur die Adresse war richtig
Die gefälschten Steuerbescheide kamen per Post bei den Bürgern an, teilte das Brandenburger Finanzministerium mit. Darin werden diese aufgefordert, Einkommensteuer nachzuzahlen. Einige der Betroffenen zweifelten an der Richtigkeit der vermeintlichen Steuerbescheide und kontaktierten das für sie örtlich zuständige Finanzamt.Dabei stellte sich heraus, dass die Steuerbescheide gefälscht sind. In den Bescheiden sind lediglich der Name und die Adresse der Steuerpflichtigen korrekt. Die angegebene Steuernummer und Steueridentifikationsnummer sind jedoch falsch. Betroffen sind bereits zahlreiche Personen in verschiedenen Bundesländern, jüngst wurden Steuerpflichtige in Brandenburg Opfer dieser neuen Betrugsmasche.
Die Finanzverwaltung empfiehlt daher bei eingegangenen Steuerbescheiden folgende Maßnahmen:
- Steuerbescheide immer aufmerksam prüfen, vor allem die persönliche Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer genau abgleichen.
- Bei Zweifeln an der Echtheit eines Steuerbescheids oder wenn kein Steuerbescheid erwartet wird, sollte beim örtlich zuständigen Finanzamt nachgefragt werden.
- Schutz vor derartigen Betrügern bietet auch das Portal der Steuerverwaltung Mein ELSTER. Dort kann in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids eingewilligt werden. Bescheide werden dann nicht auf dem Postweg übermittelt, sondern im ELSTER-Portal zum Datenabruf bereitgestellt.
Respekt vor Amtspost
Die Masche ist insbesondere deshalb recht perfide, weil viele Menschen mit der Post vom Finanzamt anders umgehen als mit sonstigen Rechnungen. Da es sich hier um eine staatliche Behörde handelt, der vielfach eine Menge Respekt entgegengebracht wird, sind potenzielle Opfer schneller bereit, die geforderte Summe zügig zu zahlen.Leicht macht es den Betrügern dabei die Tatsache, dass viele Menschen zwar über herkömmliche Ausgaben und Bestellungen gut Bescheid wissen, aber nur bedingt einen Überblick über Forderungen vom Finanzamt haben. Aufgrund der Komplexität der Materie wird hier schnell davon ausgegangen, dass die vermeintliche Post vom Amt schon ihre Richtigkeit hat.
Zusammenfassung
- Betrüger verschicken gefälschte Steuerbescheide mit Zahlungsaufforderung
- Nur Name und Adresse sind korrekt, Steuernummern sind falsch
- Vorfälle in mehreren Bundesländern, zuletzt in Brandenburg
- Finanzämter empfehlen genaue Prüfung der Steuerbescheide
- Mein ELSTER bietet Schutz durch elektronische Bekanntgabe
- Respekt vor Behörden macht Betrugsmasche besonders gefährlich
- Komplexität der Steuerthemen begünstigt Erfolg der Betrüger
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