Star Wars Rogue One: Lucasfilm wegen digitalen Schauspielers verklagt

Disney muss vor Gericht: Die Verwendung des digitalen Abbilds des verstorbenen Schauspielers Peter Cushing in "Rogue One: A Star Wars Story" wird zum Gerichtsfall. Ein Filmunternehmen erhebt Ansprüche auf die Bildrechte und könnte einen Präzedenzfall schaffen.
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Lucasfilm

Digitale Wiederbelebung sorgt für Ärger

Disney sieht sich mit einer Klage konfrontiert, die die Verwendung des digitalen Abbilds des verstorbenen Schauspielers Peter Cushing im Star-Wars-Ableger "Rogue One" aus dem Jahr 2016 betrifft. Wie der britische The Telegraph berichtet, hat das Londoner Filmunternehmen Tyburn Film Productions rechtliche Schritte gegen den Unterhaltungsriesen eingeleitet.

Im Zentrum des Disputs steht die Rolle des imperialen Kommandanten Grand Moff Tarkin, den Cushing ursprünglich im ersten Star-Wars-Film von 1977 verkörperte. Für Rogue One wurde Cushings Gesicht und Auftreten mithilfe von (nur bedingt überzeugender) Spezialeffekte auf den Schauspieler Guy Henry übertragen, um den Charakter wiederzubeleben - mehr als 20 Jahre nach Cushings Tod im Jahr 1994.

Tyburn Film Productions behauptet, dass diese digitale Reproduktion gegen einen Vertrag verstößt, den Cushing vor seinem Ableben unterzeichnet hatte. Das Unternehmen argumentiert, es besitze ein Vetorecht bezüglich der Neuerschaffung von Cushings Abbild durch Spezialeffekte.

Star Wars: Rogue One - Digitaler Peter Cushing als Grand Moff Tarkin

Die Wiederauferstehung von Tarkin war ursprünglich als Überraschungsmoment für das Publikum gedacht. Stattdessen sorgte die digitale Rekonstruktion bei manchen Zuschauern aber für Unbehagen aufgrund des sogenannten "Uncanny Valley"-Effekts, bei dem fast perfekte, aber eben nicht ganz lebensechte Darstellungen von Menschen als unheimlich empfunden werden.

Juristische Auseinandersetzung

Der zuständige Richter Tom Mitcheson hat nun entschieden, dass der Fall verhandelt werden kann. Obwohl er "weit davon entfernt sei, überzeugt zu sein", dass Tyburn Film Productions mit seiner Klage Erfolg haben werde, hielt Mitcheson den Fall für "nicht unbestreitbar" und sieht die Notwendigkeit einer "vollständigen Sachverhaltsermittlung".

Disney und die Produktionsfirma Lucasfilm argumentieren, dass sie aufgrund der Vertragsbestimmungen für den Originalfilm von 1977 keine zusätzliche Erlaubnis für die Verwendung von Cushings Abbild benötigten. Sie behaupten, die Rechte zur Nutzung des Bildes aus dem Originalfilm zu besitzen. Laut The Telegraph zahlte Lucasfilm nach Kontaktaufnahme durch Cushings Agenten etwa 28.000 Pfund (etwa 32.600 Euro) an Cushings Nachlass, um die Nutzung abzugelten. Ob diese Zahlung ausreichend war, wird nun Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sein.

Die Entscheidung, Cushings Charakter für "Rogue One" wiederzubeleben, war schon damals nicht unumstritten. John Knoll, der als VFX-Supervisor an dem Film arbeitete, meinte 2017 aber gegenüber Yahoo Movies, dass Cushing selbst keine Einwände gegen die digitale Wiederbelebung gehabt hätte:

Wir haben nichts getan, wogegen Peter Cushing, meiner Meinung nach, Einwände gehabt hätte. Ich denke, diese Arbeit wurde mit großer Zuneigung und Sorgfalt durchgeführt.
John Knoll, VFX-Supervisor
Der bevorstehende Prozess verspricht, ein Präzedenzfall in einem sich entwickelnden Rechtsgebiet zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Grenzen zwischen künstlerischer Freiheit, technologischem Fortschritt und den Persönlichkeitsrechten verstorbener Künstler ziehen wird.

Zusammenfassung
  • Disney vor Gericht wegen Nutzung von Cushings Abbild in "Rogue One"
  • Tyburn Film Productions klagt wegen Vertragsverletzung
  • Digitale Wiederbelebung Cushings stößt auf ethische Bedenken
  • Richter Mitcheson lässt Klage zu, sieht aber Erfolgschancen skeptisch
  • Disney argumentiert mit Rechten aus dem Originalfilm von 1977
  • Zahlung an Cushings Nachlass bereits erfolgt, Gericht prüft Angemessenheit
  • Fall könnte Präzedenz für Umgang mit digitalen Abbildern schaffen

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