Erster großer Vertrag für Menschenrechts-Schutz vor KI unterzeichnet

Gestern wurde das erste große rechtsverbindliche internationale Abkommen zu Künstlicher Intelligenz (KI) unterzeichnet. Geschlossen wurde der Vertrag zwischen den USA, Großbritannien, Israel und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
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Jahrelang verhandelt

Die sogenannte "KI-Konvention" wurde nach jahrelangen Verhandlungen bereits im Mai vom Europarat angenommen und nun gemeinsam mit den internationalen Partnern unterzeichnet. Sie zielt darauf ab, die Risiken zu adressieren, die durch KI entstehen können, während gleichzeitig verantwortungsbewusste Innovation gefördert wird.

"Diese Konvention ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass diese neuen Technologien genutzt werden können, ohne unsere ältesten Werte wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben", erklärte die britische Justizministerin Shabana Mahmood in einer Stellungnahme.

Die Konvention konzentriert sich vor allem auf den Schutz der Menschenrechte für diejenigen, die von KI-Systemen betroffen sind, und ist unabhängig von dem kürzlich in Kraft getretenen EU-KI-Gesetz. Das EU-KI-Gesetz enthält umfassende Regelungen zur Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen im Binnenmarkt der EU.


Der Europarat, der 1949 gegründet wurde, ist eine internationale Organisation, die sich von der EU unterscheidet und sich dem Schutz der Menschenrechte widmet. Ihm gehören 46 Länder an, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Ein Ad-hoc-Ausschuss begann 2019 mit der Untersuchung der Machbarkeit eines KI-Rahmenabkommens. 2022 wurde ein Ausschuss für Künstliche Intelligenz gebildet, der den Text der Konvention entwarf und verhandelte. Die Unterzeichnerstaaten können sich entscheiden, gesetzgeberische, administrative oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestimmungen des Abkommens umzusetzen.

Finaler Text verwässert

Es gibt aber auch Kritik. Francesca Fanucci, Rechtsexpertin beim European Center for Not-for-Profit Law Stichting (ECNL), die zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt war, erklärte gegenüber Reuters, dass die Vereinbarung "verwässert" worden sei. "Die Formulierung der Prinzipien und Verpflichtungen in dieser Konvention ist so übergreifend und mit Vorbehalten gespickt, dass dies ernste Fragen zur rechtlichen Klarheit und Durchsetzbarkeit aufwirft", so Fanucci.

Sie betonte auch die Ausnahmen für KI-Systeme, die für nationale Sicherheitszwecke verwendet werden, sowie die begrenzte Überprüfung privater Unternehmen im Vergleich zum öffentlichen Sektor als Mängel. "Dieser doppelte Standard ist enttäuschend", fügte sie hinzu.

Zusammenfassung
  • Internationales KI-Abkommen wurde von USA, GB, Israel und EU unterzeichnet
  • "KI-Konvention" adressiert Risiken und fördert verantwortungsbewusste Innovation
  • Britische Justizministerin betont Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit
  • EU-KI-Gesetz und KI-Konvention sind unabhängig voneinander, beide regeln KI-Nutzung
  • Europarat, gegründet 1949, spielt zentrale Rolle bei Entwicklung der KI-Konvention
  • Kritik an der Konvention wegen vager Formulierungen und schwacher Durchsetzbarkeit
  • Rechtsexpertin kritisiert Ausnahmen für KI in nationaler Sicherheit und doppelte Standards

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