Richter zu Amazon im Fall von Klo-Spycam:
Stellt euch bitte nicht dumm
Amazon verkauft so ziemlich alles, was man sich vorstellen kann, dabei sind natürlich illegale Dinge ausgeschlossen. Doch es gibt auch immer wieder Fälle, die man als grenzwertig bezeichnen kann. Dazu zählt der Fall einer Spycam, die aussieht, als wäre sie ein Badezimmerhaken.
Wie Ars Technica berichtet, argumentierte Amazon, dass man nicht selbst für kriminelles Vorgehen seiner Kunden verantwortlich sei und forderte, dass die Klage zurückgewiesen wird. Doch nach einem acht Monate langem Abwägen hat der zuständige Richter nun entschieden, dass der Fall verhandelt werden darf.
Das Hauptproblem für den US-amerikanischen Versandhändler war, den Richter davon zu überzeugen, dass man die Produktbeschreibung nicht abgesegnet hat. Denn auf der Produktseite zu dieser Kamera war zu lesen, dass diese "keine Aufmerksamkeit erregen" würde, weil jeder Haken "ein ganz gewöhnlicher Haken" zu sein scheint.
So wurde die Kamera auf Amazon präsentiert
Dazu schreibt Richter Robert Chambers aus West Virginia: "Weil Amazon die Produktbeschreibungen genehmigt hat, in denen den Verbrauchern nahegelegt wird, die Spycam zu benutzen, um private Momente im Badezimmer aufzuzeichnen, kann Amazon nicht behaupten, schockiert zu sein, wenn ein Verbraucher genau das tut". Das lasse darauf schließen, dass Amazon genau gewusst hat oder gewusst haben muss, dass die Kamera auf diese Weise eingesetzt wird.
Einer der Vorwürfe der Klägerin ist, dass Amazons Product Safety Team genau diese Kamera begutachtet haben soll, um sicherzustellen, dass man damit gegen die Privatsphäre verstoßen kann - verkauft hat man sie trotzdem. Die Klägerin behauptet, diverse Schäden erlitten zu haben, darunter "chronisches Zittern, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Hypotonie und damit verbundene verschwommene Sicht, Schwindel, zwanghaftes Überessen, Vermeidungsverhalten und Paranoia".
Amazon hielt dagegen und argumentierte (erfolglos), dass keiner dieser Schäden als Körperverletzung angesehen werden könne. Ob Amazon tatsächlich die Schuld trägt, wird demnächst das Gericht klären, die Folgen könnten aber für die gesamte Spycam-Industrie weitreichend sein. Denn es gibt auf Amazon und bei anderen Händlern zahlreiche Kameras, die einen solchen oder ähnlichen Einsatzzweck haben.
Siehe auch:
Ist Amazon für Spycam-Missbrauch mitverantwortlich?
Denn diese wurde im Fall einer zum Tatzeitpunkt minderjährigen Austauschschülerin aus Brasilien monatelang dazu genutzt, die Frau auf der Toilette zu filmen. Sie verklagte Amazon, weil der Händler dafür verantwortlich war, dass der Täter diese Spycam ohne Weiteres bekommen konnte.Wie Ars Technica berichtet, argumentierte Amazon, dass man nicht selbst für kriminelles Vorgehen seiner Kunden verantwortlich sei und forderte, dass die Klage zurückgewiesen wird. Doch nach einem acht Monate langem Abwägen hat der zuständige Richter nun entschieden, dass der Fall verhandelt werden darf.
Das Hauptproblem für den US-amerikanischen Versandhändler war, den Richter davon zu überzeugen, dass man die Produktbeschreibung nicht abgesegnet hat. Denn auf der Produktseite zu dieser Kamera war zu lesen, dass diese "keine Aufmerksamkeit erregen" würde, weil jeder Haken "ein ganz gewöhnlicher Haken" zu sein scheint.
So wurde die Kamera auf Amazon präsentiert
Dazu schreibt Richter Robert Chambers aus West Virginia: "Weil Amazon die Produktbeschreibungen genehmigt hat, in denen den Verbrauchern nahegelegt wird, die Spycam zu benutzen, um private Momente im Badezimmer aufzuzeichnen, kann Amazon nicht behaupten, schockiert zu sein, wenn ein Verbraucher genau das tut". Das lasse darauf schließen, dass Amazon genau gewusst hat oder gewusst haben muss, dass die Kamera auf diese Weise eingesetzt wird.
Einer der Vorwürfe der Klägerin ist, dass Amazons Product Safety Team genau diese Kamera begutachtet haben soll, um sicherzustellen, dass man damit gegen die Privatsphäre verstoßen kann - verkauft hat man sie trotzdem. Die Klägerin behauptet, diverse Schäden erlitten zu haben, darunter "chronisches Zittern, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Hypotonie und damit verbundene verschwommene Sicht, Schwindel, zwanghaftes Überessen, Vermeidungsverhalten und Paranoia".
Amazon hielt dagegen und argumentierte (erfolglos), dass keiner dieser Schäden als Körperverletzung angesehen werden könne. Ob Amazon tatsächlich die Schuld trägt, wird demnächst das Gericht klären, die Folgen könnten aber für die gesamte Spycam-Industrie weitreichend sein. Denn es gibt auf Amazon und bei anderen Händlern zahlreiche Kameras, die einen solchen oder ähnlichen Einsatzzweck haben.
Zusammenfassung
- Amazon verkauft Spycam, die wie Badezimmerhaken aussieht
- Minderjährige Austauschschülerin verklagt Amazon
- Richter lässt Klage gegen Amazon zu, Verhandlung folgt
- Produktbeschreibung suggeriert unauffällige Überwachung
- Richter kritisiert Amazons Genehmigung der Produktbeschreibung
- Klägerin leidet unter psychischen und physischen Schäden
- Amazon weist Vorwürfe der Körperverletzung zurück
Siehe auch:
- Amazon: Alexa-App erhielt 2023 viele große Updates - Das ist neu
- Amazons neuer KI-Chatbot Amazon Q verrät vertrauliche interne Infos
- Ende einer Auto-Ära: The Grand Tour endet bei Amazon Prime Video
- Prime Gaming: Diese Spiele verschenkt Amazon im Dezember
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Dezember 2023
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
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