Handelsregister: Minister lenkt im Streit ein und löscht Ausweiskopien
Handelsblatts hervor.
Der Plan ist demnach, dass alle im Online-Handelsregister einsehbaren Daten zukünftig auf das absolut Notwendige beschränkt werden sollen. Dazu gehört aber auch, dass jeder, der dort seine Daten einreichen muss, keine privaten Daten an das Register übermitteln soll.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) will in Kürze die nötigen Änderungen starten, um das Missbrauchspotenzial der dort verfügbaren Daten zu minimieren. Die bereits online gestellten Datensätze sollen zudem bereinigt werden. Unter anderem werden die Ausweiskopien gelöscht. Dazu teilte das Ministerium gegenüber dem Handelsblatt mit: "Eine besondere Herausforderung sind die Dokumente, die jetzt schon im Handelsregister abrufbar sind, dort aber nicht enthalten sein dürften."
Daher gibt es seit dem 1. August ein gemeinsames Registerportal der Länder, das ermöglicht, ohne Gebühren und auch ohne eine Nutzerregistrierung Auszüge aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen.
Siehe auch:
Daher sollen Teile des Digitalisierungsprojekts jetzt wieder offline genommen werden. Das geht aus einem Bericht des
Der Plan ist demnach, dass alle im Online-Handelsregister einsehbaren Daten zukünftig auf das absolut Notwendige beschränkt werden sollen. Dazu gehört aber auch, dass jeder, der dort seine Daten einreichen muss, keine privaten Daten an das Register übermitteln soll.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) will in Kürze die nötigen Änderungen starten, um das Missbrauchspotenzial der dort verfügbaren Daten zu minimieren. Die bereits online gestellten Datensätze sollen zudem bereinigt werden. Unter anderem werden die Ausweiskopien gelöscht. Dazu teilte das Ministerium gegenüber dem Handelsblatt mit: "Eine besondere Herausforderung sind die Dokumente, die jetzt schon im Handelsregister abrufbar sind, dort aber nicht enthalten sein dürften."
Kritik wird lauter
Was dabei mit anklingt, ist, dass man den schwarzen Peter weiterreicht und die Verantwortung dafür, dass man einfach alle Daten online zur Verfügung stellt, nicht übernehmen will. Der Wirtschaftsrat der CDU hatte bereits im September seine Kritik öffentlich gemacht und den Bundesjustizminister zum schnellen Handeln aufgefordert. Auch zahlreiche Unternehmen hatten sich gegen die Veröffentlichung ihrer privaten Daten gestellt.EU-Digitalisierungsrichtlinie
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Digitalisierung. Diese wurde beim Online-Handelsregister dahingehend umgesetzt, dass Daten zu in Deutschland ansässigen Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, öffentlich zugänglich gemacht wurden.Daher gibt es seit dem 1. August ein gemeinsames Registerportal der Länder, das ermöglicht, ohne Gebühren und auch ohne eine Nutzerregistrierung Auszüge aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen.
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