S.A.D. geht erfolgreich gegen eDonkey-Seite vor

Der Inhaber und Webmaster der Domain muss diesen Link nun unverzüglich entfernen, andernfalls drohen rund 250.000 EUR Ordnungsgeld. Weiterhin darf der beklagte Domaininhaber für jede so verbreitete Softwareversion eine Lizenzgebühr an S.A.D. nachzahlen und hat noch die kompletten Gerichtskosten zu tragen.
Das Gericht wertete die Mitwirkung an der Verbreitung der illegalen Kopien von MovieJack über die Webseite des Beklagten, im Zusammenspiel mit dem Werkzeug eDonkey, als Mitwirkung an der rechtwidrigen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Signal dürfte deutlich genug sein.
In Ulm zeigt man sich äußerst zufrieden mit dem prozessualen Ergebnis, hat man doch immerhin damit einen Warnschuss abgegeben. "Wer künftig über eine Webseite, eine Tauschbörse oder via IRC, Software unseres Unternehmens anbietet oder auch nur auf ein solches Angebot verlinkt, wird von uns ermittelt und bei einem Gericht angezeigt.
Quelle: Pressemitteilung S.A.D.
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