Populäre Produkte nachgemacht:
EU geht offiziell gegen Amazon vor
Amazon wird jetzt auch ganz offiziell zur Zielscheibe der EU-Wettbewerbshüter. Die Europäische Union geht ab sofort gegen Amazon vor, weil der weltweit größte Online-Versender seine marktbeherrschende Position missbraucht hat. Der Konzern verschaffte sich angeblich illegale Vorteile.
Die EU-Wettbewerbskommission hat Amazon heute offiziell wegen eines Missbrauchs seiner Marktmacht angeklagt. Die oberste Wettbewerbshüterin der Staatengemeinschaft Margrethe Vestager geht davon aus, dass man ausreichend Beweise für das Fehlverhalten des US-Konzerns vorliegen hat.
Unter anderem hat Amazon angeblich Daten aus dem Vertrieb von Produkten durch Drittanbieter über seinen Vertrieb verwendet, um eigene Produkte und Marken zu entwickeln und diese dann zu günstigeren Preisen anzubieten. Die EU sieht darin einen klaren Wettbewerbsverstoß, schließlich ist Amazon gleichzeitig Betreiber der Plattform und Konkurrent der dort agierenden Anbieter.
Amazon ist angeblich unter anderem in der Lage, anhand der Daten über die Nachfrage und Verkaufszahlen besonders populäre Produkte von Drittherstellern zu identifizieren. Im Anschluss daran soll Amazon vielfach eigene Produkte unter einem eigenen Markennamen entwickelt und in den Verkauf gebracht haben, die günstiger zu haben sind.
Der Konzern argumentierte mehrfach, dass viele große Einzelhändler eigene, günstigere Varianten von populären Produkten unter eigenen "Private Labels" anbieten, ohne dadurch den Vertriebserfolg von Markenerzeugnissen zu beeinträchtigen. Für die EU-Wettbewerbswächter reicht diese Argumentation offenbar nicht aus.
Vestager und die EU-Kommission gehen nicht zum ersten Mal gegen Amazon vor. Vor drei Jahren hatte die EU bereits wegen illegaler staatlicher Beihilfen durch die Regierung von Luxemburg gegen den US-Konzern ermittelt. Damals ging es um 250 Millionen Euro, die der Shopping-Gigant unrechtmäßig erhalten haben soll, weil das EU-Wettbewerbsrecht eigentlich den Mitgliedsstaaten eine bevorzugte Behandlung bestimmter Firmen untersagt.
Unter anderem hat Amazon angeblich Daten aus dem Vertrieb von Produkten durch Drittanbieter über seinen Vertrieb verwendet, um eigene Produkte und Marken zu entwickeln und diese dann zu günstigeren Preisen anzubieten. Die EU sieht darin einen klaren Wettbewerbsverstoß, schließlich ist Amazon gleichzeitig Betreiber der Plattform und Konkurrent der dort agierenden Anbieter.
Amazon ist angeblich unter anderem in der Lage, anhand der Daten über die Nachfrage und Verkaufszahlen besonders populäre Produkte von Drittherstellern zu identifizieren. Im Anschluss daran soll Amazon vielfach eigene Produkte unter einem eigenen Markennamen entwickelt und in den Verkauf gebracht haben, die günstiger zu haben sind.
Der Konzern argumentierte mehrfach, dass viele große Einzelhändler eigene, günstigere Varianten von populären Produkten unter eigenen "Private Labels" anbieten, ohne dadurch den Vertriebserfolg von Markenerzeugnissen zu beeinträchtigen. Für die EU-Wettbewerbswächter reicht diese Argumentation offenbar nicht aus.
Vestager und die EU-Kommission gehen nicht zum ersten Mal gegen Amazon vor. Vor drei Jahren hatte die EU bereits wegen illegaler staatlicher Beihilfen durch die Regierung von Luxemburg gegen den US-Konzern ermittelt. Damals ging es um 250 Millionen Euro, die der Shopping-Gigant unrechtmäßig erhalten haben soll, weil das EU-Wettbewerbsrecht eigentlich den Mitgliedsstaaten eine bevorzugte Behandlung bestimmter Firmen untersagt.
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
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