Urteil: 1&1 darf bei DSL-Tarifabschluss keinen Router aufzwingen
Der Anbieter 1&1 muss nach einem Urteil des Landgericht Koblenz seinen Bestellprozess bei der Wahl eines DSL-Tarifs ändern. Bislang ist es so, dass man einen Tarif erst wählen kann, wenn auch ein Router ausgewählt wurde - eine Irreführung, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befand und dagegen geklagt hatte.
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"Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen," erläutert Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Deshalb ist es irreführend, wenn ein Unternehmen suggeriert, für die Nutzung seiner Tarife müssten die Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen." Der vzbv hatte gegen 1&1 geklagt, da man den DSL-Bestellprozess nur abschließen konnte, wenn man auch einen der angebotenen Router von 1&1 mitbestellte. Damit wurde der Eindruck erweckt, einer dieser Router sei zwingend notwendig für den Betrieb des ausgewählten Tarifes.
"Zu dem gewählten DSL-Tarif benötigen Sie einen der folgenden DSL-Router." Kunden konnten im Bestellvorgang nur weitermachen, wenn sie einen von drei abgebildeten Routern ausgewählt hatten - ohne Router-Wahl kann man die Bestellung demnach nicht fortsetzen. Für den Kunden wird so der Eindruck vermittelt, dass ein eigener Router nicht genutzt werden kann und eines der drei Geräte zwingend erforderlich sei.
Laut vzbv können natürlich auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. "Die freie Wahl des Routers ist im Telekommunikationsgesetz sogar ausdrücklich vorgeschrieben", so der vzbv. 1&1 informiert zwar auf seiner Webseite auch, dass andere Router genutzt werden können, lässt aber eine Auswahl beim Bestellprozess nicht zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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"Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen," erläutert Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Deshalb ist es irreführend, wenn ein Unternehmen suggeriert, für die Nutzung seiner Tarife müssten die Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen." Der vzbv hatte gegen 1&1 geklagt, da man den DSL-Bestellprozess nur abschließen konnte, wenn man auch einen der angebotenen Router von 1&1 mitbestellte. Damit wurde der Eindruck erweckt, einer dieser Router sei zwingend notwendig für den Betrieb des ausgewählten Tarifes.
Bestellung erst nach Wahl eines Routers möglich
Beim Abschluss eines DSL-Tarifs gab 1&1 bisher folgendes an:"Zu dem gewählten DSL-Tarif benötigen Sie einen der folgenden DSL-Router." Kunden konnten im Bestellvorgang nur weitermachen, wenn sie einen von drei abgebildeten Routern ausgewählt hatten - ohne Router-Wahl kann man die Bestellung demnach nicht fortsetzen. Für den Kunden wird so der Eindruck vermittelt, dass ein eigener Router nicht genutzt werden kann und eines der drei Geräte zwingend erforderlich sei.
Irreführung
Eine solche Aussage sei irreführend und verstoße damit gegen das Telekommunikationsgesetz, entschied jetzt das Landgericht Koblenz. 1&1 darf nicht weiter den Eindruck erwecken, nur mit einem bei 1&1 bestellten Router könne man den DSL-Tarif nutzen.Laut vzbv können natürlich auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden. "Die freie Wahl des Routers ist im Telekommunikationsgesetz sogar ausdrücklich vorgeschrieben", so der vzbv. 1&1 informiert zwar auf seiner Webseite auch, dass andere Router genutzt werden können, lässt aber eine Auswahl beim Bestellprozess nicht zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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